Verurteilung wegen Betriebsspionage

Trier/Gillenfeld. Am vergangenen Montag wurde das Urteil gegen drei Angeklagte und ehemalige Mitarbeiter der Firma. martin networks aus Gillenfeld vor dem Amtsgericht in Trier gesprochen.Sie waren angeklagt über einen mehrmonatigen Zeitraum, Betriebsgeheimnisse, Umsatzzahlen, Verträge, als auch Kundendaten bei dem Gillenfelder Unternehmen kopiert und für sich gesichert zu haben, zum Zwecke des Wettbewerbs. Zudem wurde die Unterschlagung von Servern angeklagt.

Nach umfangreichen Ermittlungen, Beschlagnahmen und Hausdurchsuchungen, hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage gegen die drei ehemaligen Mitarbeiter erhoben. Nach umfangreicher Beweisaufnahme hat das Amtsgericht Trier dann das Urteil verkündet.

Das Gericht sah den Vorwurf der Betriebsspionage nach §17 UWG und die Unterschlagung von 13 Servern als erwiesen an. In der Beweisaufnahme hat sich jedoch herausgestellt, dass umfangreiche Geschäftsgeheimnisse tatsächlich bei allen Angeklagten vorgefunden wurden, die Speicherung auf den Datenträgern der Angeklagten jedoch nicht automatisiert und nächtlich stattgefunden hat wie in der Anklageschrift behauptet, sondern durch Einzelspeicherungen. Das Gericht war der Auffassung, dass der Unterschied zwischen der Formulierung in der Anklage einerseits und der festgestellten Betriebsspionage andererseits dazu führt, dass eine Verurteilung bei diesem Anklagepunkt nicht möglich sei. Der Staatsanwalt hat in seinem Plädoyer die bereits angekündigte Sichtweise des Gerichts kritisiert und für die Angeklagten in seinem Plädoyer 12- und 9 monatige Freiheitsstrafen gefordert.

Der 57-jährige Ingenieur wurde wegen Anstiftung zum Verrat von Betriebsgeheimnissen und Unterschlagung von 13 Servern zu 100 Tagessätzen, sowie ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter aus Daun wurde zu 60 Tagessätzen wegen Anstiftung zum Verrat von Betriebsgeheimnissen verurteilt. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen. Der Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen und verließ nach dem Prozess aufgebracht den Gerichtssaal.  Auf Nachfrage der Eifelzeitung erklärt der Geschäftsführer der martin networks GmbH Heinz Martin: „Wir sind mit der Verurteilung im Grunde zufrieden, obwohl die Verurteilungen relativ gering ausgefallen sind, weil das Gericht eine viel umfassendere Betriebsspionage festgestellt hat, als letztlich aus prozessrechtlichen Gründen abgeurteilt werden konnte.  Dies ist für die nachfolgenden Schadenersatzklagen eine akzeptable Grundlage und ausreichend.“

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