Vertrag: RWE bleibt Partner der Verbandsgemeinde Kelberg

Die 33 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Kelberg haben mit RWE Deutschland einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Die Kommunen räumen dem Energieversorgungsunternehmen damit weiterhin das Recht zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen ein, die der unmittelbaren Stromversorgung der Bürger im Gemeindegebiet dienen. Für die Übertragung dieser Wegerechte erhalten die Ortsgemeinden eine Konzessionsabgabe.

Für RWE und die Verbandsgemeinde hat die Partnerschaft eine jahrzehntelange Tradition. Dennoch war die Fortführung dieser Partnerschaft für Bürgermeister Karl Häfner kein Automatismus: „Nach harten, aber doch fairen Vertragsverhandlungen kamen wir zu einem positiven Ergebnis.“ Häfner dankte für die hervorragende Zusammenarbeit in der Vergangenheit. „Hier hat sich ein Vertrauensverhältnis entwickelt, das die Kontakte und die tägliche Arbeit prägen.“

Erfreut über das Votum der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Kelberg zeigte sich Dr. Heinz-Willi Mölders, Vorstand der RWE Deutschland. „Für uns ist die Unterzeichnung ein großer Vertrauensbeweis, den wir als Verpflichtung für die Zukunft sehen“, sagte Mölders. Er kündigte an, dass RWE Deutschland die Region in ihrem Bemühen um die Nutzung von regenerativen Energien durch zukunftsorientierten Netzausbau intensiv unterstützen wird.

Stichwort Konzessionsvertrag

Bei der Vergabe des Konzessionsvertrages durch die Kommune geht es lediglich um die Nutzung des Wegerechtes, nicht aber um die Lieferung von elektrischer Energie.

Das war nicht immer so: Vor der Liberalisierung des Energiemarktes vergaben die Gemeinden mit dem Abschluss des Konzessionsvertrages nicht nur das Wegerecht. Sie entschieden damit auch, welches Energieversorgungsunternehmen (EVU) die allgemeine Versorgung von „Letztverbrauchern“ im Gemeindegebiet durchführten. Der Kunde selbst hatte kein Mitspracherecht, von welchem EVU er seinen Strom geliefert bekam.

Es gab eine vollständig integrierte Wertschöpfungskette, in der Erzeugung, Beschaffung, Übertragung und Verteilung sowie die Belieferung des Endkunden in einer Hand lag. Diese Wertschöpfungskette gehört der Vergangenheit an. Alle Aktivitäten der vor- und nachgelagerten Stufen „Erzeugung“ und „Vertrieb“ sind nach den Vorgaben des Gesetzgebers heute vollkommen unabhängig vom Netzeigentum. Auch die Stromlieferung und Einspeisung erneuerbarer Energien wird durch den Konzessionsvertrag in keiner Weise eingeengt. Heute haben die Verbraucher wegen dieser Trennung von Erzeugung, Netz und Vertrieb die freie Wahl des Lieferanten. Der Netzbetreiber muss seine Netze jedem Lieferanten und Stromerzeuger diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen.

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