Tagtägliche Trinkgelage und Wildpinkler sorgen für Aufregung

Daun. Öffentliche Trinkgelage nerven und bedrohen nicht nur die Anwohner, sie geben auch ein erschreckendes Bild für die Besucher, insbesondere für Kinder einer Stadt ab. Durch Lärm, Gewalt und Vandalismus sorgen Alkoholexzesse in vielen Kommunen für Streit, Müll und jede Menge Kosten. Oftmals haben die Verantwortlichen in der Stadt keine rechtlich Handhabe und der Polizei sind die Hände gebunden. Die Betroffenen lachen sich ins Fäustchen.

Der starke Alkoholkonsum in unserer Gesellschaft wird zunehmend auch zu einem rechtlichen Problem. Grundsätzlich darf jeder im Rahmen der allgemeinen Handlungsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts tun und lassen, was er möchte, solange er dadurch nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die Verfassung oder das Sittengesetz verstößt. Etwas so Banales und Alltägliches wie der Konsum von Alkohol ist selbstverständlich von dieser Freiheit auch erfasst. Dennoch verursacht in den letzten Wochen das tägliche Trinkgelage in Daun gegenüber der Einfahrt zum Hit-Markt in der Bahnhofstraße zahlreiche Beschwerden von Anwohnern und Passanten, die unter diesen Voraussetzungen dort nicht mehr einkaufen wollen.

Passanten ohne Auto haben inzwischen Angst, dort mit ihren Einkaufstüten den Fußgängerübergang zu nutzen, weil bereits am Nachmittag betrunkene Männer und Frauen auch vor der Parkbank auf dem Gehweg sitzen oder liegen und so den Passanten den Weg versperren. Sturzbetrunkene torkeln oftmals orientierungslos über die befahrene Bahnhofstraße, um Nachschub beim angrenzenden Billigdiscounter zu beschaffen und behindern so den Straßenverkehr. Es ist nicht das erste Mal, dass dort nach Prügeleien die Polizei und Krankenwagen gerufen werden.

Neben der Abwendung von Schlägereien und Sachbeschädigungen nach übermäßigem Alkoholkonsum geht es mitunter auch um die Sauberhaltung der betroffenen Örtlichkeiten. So haben die Beteiligten des täglichen Trinkgelages in der Bahnhofstraße keine Skrupel, unmittelbar neben der Parkbank in die Büsche oder gegen angrenzende Hauswände zu pinkeln – meist sogar im Doppelpack. Überwiegend sind die betrunkenen Männer die Wildpinkler. Aber auch die Frauen dort haben keine Scham, dass sie beim Urinieren hinter der Parkbank gesehen werden könnten.

Durch eine Verordnungen könnte die Stadt festlegen, dass auf bestimmten öffentlichen Flächen zu bestimmten Zeiten kein Alkohol getrunken werden darf. Die Voraussetzung ist in Daun gegeben. Es besteht in der Bahnhofstraße zweifellos eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. Außerdem gilt das Wildpinkeln in der Rechtsprechung als sogenannte „Erregung öffentlichen Ärgernisses“, was laut deutschem Strafgesetzbuch (StGB) eine nicht unerhebliche Konsequenz nach sich ziehen kann. In der Regel ist eine saftige Geldstrafe vorgesehen, aber bei besonders schweren Fällen kann sich das Bußgeld für Wildpinkeln schnell sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr entwickeln. Vor allem wenn Kinder diesem Anblick ausgesetzt werden, können sich Eltern maßgeblich gestört fühlen. Das Gesetz muss also einfach nur von den Verantwortlichen angewandt werden.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen