Skrupellose Geschäftemacherei mit Unfallvideo

Rengen. Den tragischen Verkehrsunfall bei Rengen mit tödlichem Ausgang für ein jungen Paar aus der VG Hillesheim hat tatsächlich ein skrupelloser Zeitgenosse zum Anlass genommen, die Bergungsarbeiten mit seiner Videokamera zu filmen und für teures Geld an die Presse verkauft. Das schreckliche Video war bis Samstag, 10.12.2011 im Internetauftritt einer Tageszeitung zu sehen. Seit Sonntag, 11.12.2011 ist dieses Video dort „nicht mehr verfügbar“. 

Parallel zu diesem Tageszeitungs-Video sind Sequenzen des zweifellos gleichen Unfallvideos auch im Internetauftritt der Bild- Zeitung zu sehen. Der skrupellose Zeitgenosse hat die Bilder mit dem tragischen Unglück auch an die Bild-Zeitung verkauft. Die Eifel-Zeitung hatte am Freitagmorgen, 09.12.2011 die Anfrage der Bild-Zeitung nach Bildmaterial zu diesem Unfall auch bekommen, aber sofort abgelehnt.

Im Vorfeld des Videos laufen sowohl bei der besagten Tageszeitung, als auch bei der Bild-Zeitung für die Vermarktung Werbespots von Fremdfirmen. Solche tragischen Videos werden tatsächlich mit Werbung bestückt und speziell vermarktet. Sie können sich selbst davon in den jeweiligen Internetauftritten überzeugen. Die Eifel-Zeitung ist der Meinung: irgendwo sind Grenzen. Die Eifel-Zeitung hält es auch für absolut unmöglich, solch skrupellosen Geschäftemachern das Video-Filmen der Bergungsarbeiten bei Unfällen zu gestatten. Solche Geschäftemacher haben nicht das Recht, beteiligte Bergungskräfte bei ihrer Arbeit am Unfallort zu filmen und daraus „Sensationsvideos“ zu machen, die anschließend für viel Geld verkauft werden. Diese Videos werden ungeschützt auf die Privatsphäre jedes einzelnen Helfers im Internet gezeigt.

Für die Eifel-Zeitung ist es nicht zu verstehen, dass die anwesenden Polizeikräfte das Video-Filmen zugelassen haben. Oder haben alle beteiligten Rettungskräfte ihr Einverständnis gegeben, dass der skrupellose Video-Filmer die Männer bei den Bergungsarbeiten filmt und damit Geschäfte machen kann?

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