Landrat Onnertz zieht vor das Landgericht

Nach aktuellen Informationen hat Landrat Heinz Onnertz einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen vier KSK-Mitarbeitervertreter im KSK-Verwaltungsrat vor dem Landgericht Trier gestellt.Die Eifel-Zeitung berichtet darüber.

Das Datum der mündlichen Verhandlung wurde bekanntlich festgelegt auf Dienstag, den 07.02.2012. In dem Verfahren beantragt Onnertz, dass künftig die Äußerung und/oder die Verbreitung der Aussage untersagt wird, er habe den Mitarbeitervertretern im Verwaltungsrat über das KSK-Vorstandsmitglied Helmut Sicken ein Angebot zur Auflösung ihrer Arbeitsverträge gegen Zahlung einer Abfindung übermitteln lassen. Wegen Eilbedürftigkeit wurde ferner beantragt, das Gericht möge ohne mündliche Verhandlung und ohne vorherige Anhörung der Antragsgegner beschließen.

Nach Informationen der Eifel-Zeitung soll ein Gesprächsangebot der Mitarbeitervertreter, sich am Montag, den 16. Januar 2012 über das Thema zu unterhalten, von Landrat Onnertz abgelehnt worden sein. Wenn das so war, stellt sich die Frage: wieso er dieses Gespräch kurz vorher abgesagt hat? Das ist bis heute unklar. Auch ist unklar, warum Landrat Onnertz die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung und ohne vorherige Anhörung der Gegenseite gestellt hat. Es gehört doch wohl zum guten Umgang, dass auch die Gegner im Rechtsstreit ihre Auffassung mitteilen können. Gut, dass das Landgericht Trier dies genauso sieht. Offensichtlich geht es in dem Verfahren aber auch um ein Spiel mit den Worten, anders ausgedrückt um „Wortklauberei“, auch wenn es formaljuristisch korrekt sein könnte.   

Natürlich ist es wichtig zu klären, ob der Landrat das Angebot tatsächlich unterbreitet hat, oder nicht. Aber es steht doch auch die Frage im besonderen öffentlichen Interesse, ob in dem besagten Gespräch zwischen den Personen Onnertz und Sicken grundsätzlich über die Möglichkeit einer Auflösung der Dienstverträge gesprochen worden ist, ohne jedes einzelne Wort auf die Waagschale zu legen. Gab es ein Gespräch oder nicht?. Alleine das würde doch schon ein ganz bedeutendes Licht auf diese Angelegenheit werfen. Angeblich soll bei dem Gespräch Onnertz/Sicken ein weiterer Zeuge anwesend gewesen sein. Somit dürfte sich doch wohl kurzfristig rausstellen lassen, ob in diesem 6-Augen-Gespräch tatsächlich über eine mögliche Auflösung der Dienstverträge gegen Abfindungen gesprochen worden ist, oder eben nicht. Irgendjemand sagt doch die Unwahrheit, oder?  

Ein Motiv läge nahe und die mehrfachen Abstimmungen in der Vergangenheit, in denen immer wieder versucht worden ist, mit neuen Mehrheiten die ursprüngliche Entscheidung des Verwaltungsrates umzukehren, deuten darauf hin: Irgendjemand könnte womöglich ein Interesse gehabt haben, mit dem Ausscheiden einzelner KSK-Mitarbeitervertreter und der Nachbesetzung ihrer Stellen im KSK-Verwaltungsrat für neue, vor allem andere Mehrheiten zu sorgen.  

Hoffen wir, dass all dem nicht so ist. Denn das politische Erdbeben wäre groß.

Interessant ist in diesem Zusammenhang noch, dass der Landrat in der Verwaltungsratssitzung im Januar 2012 den Beschlussvorschlag (mit 11 zu 4 abgelehnt – die Eifelzeitung berichtete) zur erneuten Vertragsverlängerung der Personalie „Grau“ insoweit ergänzt haben soll, dass er den Streit mit den KSK-Mitarbeitervertretern rechtlich nicht weiter verfolgen würde, wenn eine neue Mehrheit im Verwaltungsrat nunmehr für eine Verlängerung wäre.

Auch hier stellt sich doch dem aufmerksamen Betrachter die Frage, warum der Landrat die beiden Sachverhalte miteinander verquickt hat? Wir sind gespannt, wie sich die Sache weiter entwickeln wird.

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