Land einigt sich mit der Westeifel Werke gGmbH auf außergerichtlichen Vergleich

In dem Rechtsstreit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen über die vom Land geforderten Prüfrechte haben die beiden Parteien eine außergerichtliche Einigung erzielt. „Ich freue mich sehr, dass wir den ersten Vergleich mit den Westeifel Werken abschließen konnten. Die Vergleiche mit den übrigen Werkstätten in Rheinland-Pfalz sollen zeitnah folgen“, so Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler im Rahmen des gemeinsamen Pressegespräches mit dem Vorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Rheinland-Pfalz e.V. Marco Dobrani.
„Auch wir sind zufrieden mit dem Vergleich. Wir wollen uns nun nicht mehr mit der Vergangenheit beschäftigen, sondern die Zukunft positiv gestalten. Was wir mit dem Momentum erreicht haben, soll nun in die anstehenden Rahmenverhandlungen einfließen“, stimmte Dobrani zu. Parallel zu den seit April 2017 anhängigen Klagen führt das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, aktuell auch mit der Landesarbeitsgemeinschaft intensive Gespräche über einen Landesrahmenvertrag als Grundlage für Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in der Eingliederungshilfe.

„Die Gespräche verlaufen sehr konstruktiv. Das positive Gesprächsklima und das im Laufe der Gespräche gefestigte Vertrauen haben beide Seiten dazu veranlasst, eine außergerichtliche Einigung anzustreben“, erklärte die Ministerin. Damit soll die in den Vertragsverhandlungen vorherrschende vertrauensvolle Zusammenarbeit untermauert und ein möglicherweise langwieriger Rechtsstreit vermieden werden.

Inhaltlich verpflichten sich die Parteien auf der Grundlage des zukünftigen Rahmen-vertrages werkstattbezogene Einzelverhandlungen abzuschließen. Dies soll so zeitnah wie möglich umgesetzt werden. Damit können bereits im Jahr 2019 Leistungs- und Vergütungsverhandlungen für die Zeit ab 2020 geführt werden. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, dass im Jahr 2019 Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch das Land durchgeführt werden.

Bätzing-Lichtenthäler begrüßte die Einigung ausdrücklich. „Ich bin sehr zufrieden, dass es uns gemeinsam gelungen ist, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Dafür habe ich mich in den letzten Wochen immer wieder stark gemacht.“

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