Kreissparkassenkonflikt kommt vor das Landgericht

Trier. (ak) Wie das Landgericht Trier mitteilt, sind dort , wie es heißt „aus Anlass der bereits erfolgten Berichterstattung in den Medien“ zwei Anträge auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung anhängig. Antragsteller sind Ex-KSK-Vorstand Dieter Grau und Landrat Heinz Onnertz.

 
In einem Verfahren, das am 9. Februar um 14 Uhr am Landgericht Trier verhandelt wird, wehrt sich Dieter Grau gegen seine Freistellung und klagt auf Wiedereinsetzung als Vorstand bis zum Ende des Dienstvertrages am 31. Dezember 2012. „Er beruft sich im Wesentlichen darauf, der Beschluss des Verwaltungsrates über seine Freistellung vom 13. Januar 2012 sei schon wegen eines Einladungsmangels nichtig. Nachvollziehbare sachliche Erwägungen für seine Freistellung seien ihm nicht bekannt gegeben worden. Solche Gründe gebe es auch nicht“, heißt es im Pressedienst des Landgerichts. 
 

In einem anderen Verfahren, das bereits am 7. Februar um 12.30 Uhr verhandelt wird, ist Landrat Heinz Onnertz der Antragsteller gegen vier Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat der Kreissparkasse. „Die Antragsgegner sollen außergerichtlich behauptet haben, der Landrat habe ihnen nach der Entscheidung des Verwaltungsrates über einen Dritten ein Angebot für die Auflösung ihrer Arbeitsverträge gemacht. Der Antragsteller, der ein solches Angebot bestreitet, sieht die Behauptung als bewusst wahrheitswidrig und ehrverletzend an“, nennt der Pressedienst den Hintergrund des Verfahrens. Beide Verhandlungen sind öffentlich. 
 

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