Kommunalwahlen 2014

Aufstellung von Wahlvorschlägen wegen Novellierung KWG und KWO erst in der zweiten Jahreshälfte 2013 empfohlen

Vulkaneifel. Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich neue Regelungen des Kommunalwahlgesetzes (KWG), die auch im Zusammenhang mit der Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen stehen, beschlossen. Die Änderungen und Neuregelungen haben z. T. Auswirkungen auf die Kommunalwahlordnung (KWO). Die erforderlichen Änderungen der KWO stehen derzeit noch aus.

Angesichts dessen wird den Wahlvorschlagsträgern empfohlen, mit der Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Kommunalwahlen 2014 bis zum Inkrafttreten der Kommunalwahlordnung abzuwarten. Zwischen den allgemeinen Kommunalwahlen stattfindende Direktwahlen sind von dieser Regelung nicht betroffen. Entsprechende Informationen stehen auch im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.wahlen.rlp.de/kw/index.html zur Verfügung.

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