Feuerwerke

Vulkaneifel. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel weist darauf hin, dass für das Abbrennen von Feuerwerken bei Hochzeiten, Geburtstagen oder sonstigen Anlässen eine Ausnahmegenehmigung bei der Kreisverwaltung beantragt werden muss. Weitere Infos: www.vulkaneifel.de, Sonja Ewertz, Tel.: 06592/933-230; Klaus Kees, Tel.: 06592/933-226.

 

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