Vulkaneifel. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel weist darauf hin, dass für das Abbrennen von Feuerwerken bei Hochzeiten, Geburtstagen oder sonstigen Anlässen eine Ausnahmegenehmigung bei der Kreisverwaltung beantragt werden muss. Weitere Infos: www.vulkaneifel.de, Sonja Ewertz, Tel.: 06592/933-230; Klaus Kees, Tel.: 06592/933-226.