COVID-19 im Landkreis Vulkaneifel: Eine bestätigte Neuinfektion am 09.03.2021 – Einzelhandel im Landkreis bleibt vorerst weiterhin regulär geöffnet

Das Gesundheitsamt des Landkreises Vulkaneifel hat seit dem gestrigen Tag 1 weitere bestätigte Neuinfektion mit SARS-CoV-2 gemeldet. Die Anzahl der bisher positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen mit Wohnsitz im Landkreis Vulkaneifel erhöht sich somit auf insgesamt 1457 Personen.

Aus der häuslichen Isolation/ Quarantäne konnten nach den Richtlinien des Robert-Koch-Institutes als genesen bislang insgesamt 1326 Personen entlassen werden, 11 Personen seit dem gestrigen Tag.

Stand heute, Dienstag, 09.03.2021, 14:00 Uhr sind aktuell 75 Personen mit Wohnsitz im Landkreis Vulkaneifel akut an COVID-19 erkrankt. Davon befinden sich derzeit 10 Personen in stationärer Behandlung. Seit Beginn der Pandemie gibt es bisher 56 Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19 zu beklagen.

Bis dato wurde in insgesamt 45 Fällen die britische Virus-Mutation B.1.1.7 im Landkreis Vulkaneifel nachgewiesen.

Insgesamt gab es im Landkreis Vulkaneifel in den letzten 7 Tagen 31 bestätigte Neuinfektionen. Die 7-Tage-Inzidenz (Fälle der letzten 7 Tage/ 100.000 Einwohner) im Landkreis Vulkaneifel fällt von 52,8 auf 51,1.

Einzelhandel im Landkreis bleibt weiterhin regulär geöffnet

Auch wenn der Landkreis Vulkaneifel heute den dritten Tag in Folge die Inzidenz von 50 leicht übersteigt, kann der Einzelhandel im Landkreis Vulkaneifel weiterhin unter den vorgegebenen Abstands- und Hygieneregeln offen bleiben und muss nicht ab dem morgigen Tag auf Terminshopping zurück fallen. Die aktuelle 17. Corona- Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland Pfalz sieht hierfür in Paragraph 23 keinen Automatismus vor. Vielmehr muss der Landkreis Vulkaneifel tätig werden und Einschränkungen per Allgemeinverfügung erlassen. Der Landkreis hat das Infektionsgeschehen im Blick und wird entsprechend informieren, wenn weitere Einschränkungen per Verfügung erlassen werden müssen.

 

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