BGH verhandelt im Fall um Cyberbunker in Rheinland-Pfalz

Karlsruhe (dpa) – Ein aufsehenerregender Fall um kriminelle Darknet-Geschäfte in einem unterirdischen Rechenzentrum in Rheinland-Pfalz landet nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, wird am 24. August unter anderem darüber verhandelt, ob die acht seinerzeit Angeklagten für die Inhalte der von ihnen betriebenen Server verantwortlich zu machen sind. Die sieben Männer und eine Frau waren wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung im Dezember 2021 überwiegend zu Haftstrafen verurteilt worden.

In einem der bundesweit größten Prozesse um Cybercrime hatten die Beschuldigten vor dem Landgericht Trier nicht als aktive Täter im Fokus gestanden, sondern als diejenigen, die die Geschäfte mit Drogen oder Falschgeld als Webhoster erst ermöglichten. Über die Server in einem alten Bunker in Traben-Trarbach an der Mosel liefen von 2014 bis 2019 Drogendeals im Wert von vielen Millionen Euro, Datenhehlerei, Computerangriffe und Falschgeldgeschäfte. Insgesamt ging es um knapp 250.000 Straftaten.

Alle acht Beschuldigten und auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Revision eingelegt. Unter anderem wird nach BGH-Angaben nun zu klären sein, ob die Verurteilten gemäß europäischer Richtlinien und dem Telemediengesetz überhaupt haftbar zu machen waren.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen