Anträge auf Lernmittelfreiheit für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2017/2018

Fristende: 15. März 2017

Vulkaneifel. Bis zum 31.01.2017 wurden allen Schülerinnen und Schülern der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel, an denen die Teilnahme an der Schulbuchausleihe möglich ist (Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun, Thomas-Morus-Gymnasium Daun, St. Matthias-Gymnasium Gerolstein, Drei-Maare-Realschule plus Daun und die Vollzeitbildungsgänge mit Ausnahme des Berufsvorbereitungsjahres der Berufsbildenden Schule Vulkaneifel) Anträge auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) für das Schuljahr 2017/2018 sowie entsprechende Merkblätter zur ordnungsgemäßen Antragsstellung ausgehändigt. Die Lernmittelfreiheit muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Wir bitten um Beachtung, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) am 15. März 2017 endet.

Besteht noch Unklarheit darüber, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfehlen wir Ihnen aus Gründen der Fristwahrung trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfreiheit zu stellen. Sollte die Schülerin oder der Schüler nach Antragsstellung eine andere Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen, wird die Entscheidung über den Antrag für die neue Schule übernommen. Anträge, die nach dem o.g. Termin eingehen, können nicht mehr für das Schuljahr 2017/2018 berücksichtigt werden. Sollten Sie bis zum o.g. Termin keinen Antrag gestellt bzw. eine Ablehnung erhalten haben, besteht noch die Möglichkeit, an der Ausleihe gegen Gebühr teilzunehmen. Hierzu werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig Informationen per Elternbrief zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08:00-12:00 zur Verfügung: Jasmin Theisen, Büro 309, Tel.: 06592/933-396, E-Mail: jasmin.theisen@vulkaneifel.de; darüber hinaus ist eine Fragestellung per Mail über die Adresse schulbuchausleihe@vulkaneifel.de möglich

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