Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2013/2014

Nach der Schulordnung für die öffentlichen Förderschulen melden Eltern die Kinder mit offensichtlicher oder vermuteter Beeinträchtigung, die im Schuljahr 2013/2014 schulpflichtig werden (6. Geburtstag vor dem 01. September 2013) bei der zuständigen Förderschule oder Grundschule an. Die zuständige Förderschule für die Verbandsgemeinden  Daun und Kelberg ist das St. Laurentius-Förderzentrum, Schulstraße 5, 54550 Daun, Tel.: 06592/980113.

Für den Bereich der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll ist das Hubertus-Rader-Förderzentrum, Waldstraße 17, 54568 Gerolstein, Tel.: 06591/4177, zuständig. Die Anmeldung der Schulneulinge kann in beiden Schulen am Montag, den 03.09.2012, in der Zeit von 13.30 bis 15.00 Uhr, und am Dienstag, den 04.09.2012, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr, erfolgen. Die Anmeldung der sog. Kann-Kinder erfolgt in der zweiten Februarhälfte 2013.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Falls das Kind einen Kindergarten besucht, ist nach dem neuen „Landesgesetz zum Ausbau der frühen Förderung“ eine Bescheinigung über den Kindergartenbesuch ebenfalls vorzulegen. Diese stellt der jeweilige Kindergarten aus.

 

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