Angemessener Zuschuss für Kitas

Zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Trier wurden vor kurzem rechtskräftig.

Die Richter entschieden über die angemessene Höhe der Zuschüsse für Kindertagesstätten.

Kelberg/Gerolstein. Kindertagesstätten in Kelberg und Gerolstein hatten für mehrere Neu- und Umbaumaßnahmen vom Landkreis Vulkaneifel einen Zuschuss gefordert. Für die Neuerrichtung von Gruppen wurden jeweils 60.000 Euro und für geplante Umbaumaßnahmen 30.000 Euro verlangt. Der Landkreis gewährte jedoch jeweils nur die Hälfte des Betrages. Gegen diese Entscheidung der Kreisverwaltung legten die Kindertagesstätten Widerspruch ein. Der Kreisrechtsausschuss (KRA) prüfte den Fall im November 2015 und entschied, der von der Kreisverwaltung in Aussicht gestellte Zuschuss sei zu gering und müsse, wie von den Kitas beantragt, verdoppelt werden.

Die dem Landkreis vorgesetzte Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier schloss sich der Bewertung des Kreisrechtsausschusses nicht an und erhob gegen diesen Aufsichtsklage zum Verwaltungsgericht. Die Trierer Richter bewerteten die Gesamtsituation und stellten fest, dass der Landkreis Vulkaneifel früher deutlich höhere Zuschüsse für die Kitas gezahlt hatte. Die Kürzung, die den Rechtsstreit auslöste, sei aus haushaltsrechtlichen Gründen erfolgt. Zudem sei zu berücksichtigen, dass andere Landkreise wesentlich höhere Investitionszuschüsse gewährten. Die Richter urteilten am 16. Juni 2016, der vom Kreisrechtsausschuss zugesprochene höhere Zuschuss für die Kindertagesstätten sei angemessen und die vom KRA ergangenen Widerspruchbescheide somit rechtmäßig.

Der CDU-Landtagsabgeordnete des Landkreises Vulkaneifel, Gordon Schnieder, begrüßte das mittlerweile rechtskräftig gewordene Urteil: „Dadurch haben die Kindertagesstätten jetzt Planungssicherheit. Das Urteil zwingt das Land, dem Kreis mehr Geld für Kindertagesstätten zur Verfügung zu stellen. Dieser Fall zeigt, wie wichtig die Institution des Kreisrechtsausschusses ist, der mutig entschieden hat. Es freut mich aber auch, dass damit eine Rechtsauffassung bestätigt wurde, die die CDU bereits seit vielen Jahren vertreten und wofür sie immer gekämpft hat. Es darf nicht nach Kassenlage entschieden werden, wie viel Geld für unsere Kinder zur Verfügung gestellt wird. Unsere Kinder sind unsere Zukunft. Sie brauchen die bestmögliche Förderung und das von Anfang an.“

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