Zwei 19- und 20-Jährige wegen räuberischem Diebstahl und schwerer Körperverletzung vor Gericht

Trier. Am 18.01.2017, 09:00 Uhr, beginnt vor dem Landgericht Trier der Prozess gegen zwei 19- und 20-jährige Männer. Die beiden Angeklagten sind von marokkanischer bzw. syrischer Abstammung. Sie gehen keiner geregelten Beschäftigung nach und sind bereits strafrechtlich vorbelastet. Gegen beide wurden erst im Juni 2016 Jugendstrafen verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden waren. Danach sind die Beiden erneut mehrfach straffällig geworden. Konkret wird ihnen durch die Staatsanwaltschaft Trier in der Anklageschrift vom 17.11.2016 vorgeworfen, am 08.08.2016 gemeinsam mit einem weiteren, bislang nicht ermittelten Mittäter im Bereich des Bahnhofsvorplatzes in Trier einem Zeugen zunächst Marihuana zum Kauf angeboten haben, was dieser jedoch abgelehnt habe.

Im weiteren Verlauf des Abends soll der Zeuge dann von einem der Beiden in den Schwitzkasten genommen und dabei gewürgt worden sein, während der andere ihm einen Faustschlag versetzt und die Geldbörse entrissen haben soll, in der sich nach Angaben des Zeugen rund 200,- Euro sowie seine Ausweispapiere befanden.

Einem der beiden Angeklagten wird außerdem vorgeworfen, am 06.12.2015 gemeinsam mit einem bislang nicht ermittelten Mittäter im Bereich des Bahnhofsvorplatzes in Trier einen zu diesem Zeitpunkt erheblich alkoholisierten Mann überfallen zu haben. Dabei soll das Opfer zunächst gewaltsam zu Boden gebracht worden sein. Sodann soll entweder der Angeklagte oder ein Mittäter das Mobiltelefon und die Geldbörse des Opfers gestohlen haben. Dem gleichen Angeklagten wird zudem vorgeworfen, im Zeitraum von 17.07. bis zum 09.08.2016 weitere  Straftaten begangen zu haben: Am 17.07.2016 soll er in alkoholisiertem Zustand im Palastgarten in Trier ein weiteres Opfer mit mehreren Faustschlägen körperlich attackiert haben. Am 06.08.2016 soll er gemeinsam mit zwei unbekannten Mittätern ein Mann im Bereich der Neustraße überfallen haben. Unmittelbar bevor dieser Mann seine dortige Wohnung betreten konnte, soll er von dem Angeklagten von hinten in den Schwitzkasten genommen und gewürgt worden sein, während die beiden anderen in seiner Kleidung nach stehlenswerten Gegenständen gesucht haben sollen. Bei der Tat sollen ein Mobiltelefon, Zigaretten und eine Geldbörse mit 100,- Euro Bargeld erbeutet worden sein. Am 09.08.2016 soll der Angeklagte gemeinsam mit einem unbekannten Täter im Palastgarten in Trier einem Opfer zunächst die Jacke gestohlen haben und ebenfalls Bargeld, ein Ausweis und ein Mobiltelefon gestohlen haben. Anschließend soll der Angeklagte ein Messer mit einer Klingenlänge von 40 cm gezückt und in Richtung seines Opfers gehalten haben. Demonstrative Stichbewegungen in Richtung des Opfers soll der Angeklagte mit der Aufforderung an sein Opfer verbunden haben, die Örtlichkeit zu verlassen. Das Opfer kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach, sondern setzte sich  mit einer Glasflasche zur Wehr. Dabei erlitt das Mann insgesamt vier Schnittwunden, bevor er sich der gefährlichen Situation durch Flucht entziehen konnte.

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