Polizeipräsidium untersagt einem Beamten die Führung der Dienstgeschäfte

Trier. Das Polizeipräsidium Trier hat einem seiner Beamten die Führung seiner Dienstgeschäfte untersagt. Grund ist der Verdacht, dass er der sog. Reichsbürgerbewegung zuzurechnen ist. Der Polizeibeamte hatte bisher Dienst in einer Polizeiinspektion im Bereich der Polizeidirektion Trier gemacht. Ende Oktober war bekanntgeworden, dass der Beamte Verbindungen zur sog. Reichsbürgerbewegung haben soll.  Die daraufhin eingeleiteten sofortigen Überprüfungen erhärteten diesen Verdacht. Daraufhin leitete der Trierer Polizeipräsident ein Disziplinarverfahren ein. In diesem Verfahren konkretisierte sich am 25. November der Verdacht in einer Weise, dass Polizeipräsident Lothar Schömann das Verbot der Führung der Amtsgeschäfte gegen den Beamten veranlasste. „Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, dass die Polizeibediensteten rückhaltlos für unsere Verfassung eintreten,“ sagt Schömann, „deshalb war diese Maßnahme unverzüglich erforderlich.“  Sollten sich die Vorwürfe im Rahmen der weiteren Ermittlungen bestätigen, droht dem Beamten die Entlassung.

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