Acht Jahre Gefängnis für Familienvater wegen Missbrauch der eigenen Kinder

Trier. Am Landgericht Trier wurde vergangene Woche ein Familienvater wegen sexuellen, bzw. schweren sexuellen  Missbrauchs von Kindern in 285 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Dem 42-jährigen Angeklagten, der in der Region Bernkastel-Kues wohnte, wurde vorgeworfen, seine zwei Töchter sexuell missbraucht haben.

Er wurde am 19.05.2016 festgenommen und befand  sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft. Er soll mit seiner älteren Tochter zwei Mal den Beischlaf vollzogen haben, als diese gerademal sechs Jahre alt war. Als diese 13 Jahre alt geworden war, soll er sich ihr nochmals in sexueller Hinsicht genähert haben. Mindestens 21-Mal soll es vor dem 14. Geburtstag seiner Tochter zum Geschlechtsverkehr gekommen sein. Bis zu ihrem 17. Geburtstag soll in 236 weiteren Fällen der Beischlaf vollzogen worden sein. In 57 weiteren Fällen soll er versucht haben, seine jüngere Tochter sexuell belästigt haben. Die damals 12- bis 13-jährige Tochter soll dies jeweils durch ablehnendes Verhalten verhindert haben. Zudem sollen bei dem Angeklagten mindestens elf  kinderpornographische Abbildungen in elektronischer Form aufgefunden worden sein. Das Urteil ist rechtskräftig.

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