82-jähriger wegen sexuellem Missbrauch seiner Enkelin vor Gericht

Trier. Am 18.01.2016 begann vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Trier der Prozess gegen einen Kinderschänder im fortgeschrittenen Alter. Dem 82-jährigen Mann aus der Umgebung von Bitburg wird zur Last gelegt, im Zeitraum vom Januar bis Ende August 2005 bei insgesamt 35 Gelegenheiten seine eigene 10-jährige Enkelin, die sich infolge der Berufstätigkeit beider Elternteile in seinem Haushalt aufhielt, während des gemeinsamen Fernsehschauens sexuell motiviert, unsittlich berührt zu haben.

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