Tödlicher Unfall: Gerichte lehnen Verfahren ab

Kaiserslautern (dpa/lrs) – Im Fall eines tödlichen Verkehrsunfalls auf einem Autobahnparkplatz in der Westpfalz im Januar 2020 hat das Amtsgericht Rockenhausen die Eröffnung eines Verfahrens abgelehnt. Diese Entscheidung sei mittlerweile auch rechtskräftig, da das Landgericht Kaiserslautern sie bestätigt hat, teilte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Dienstag mit.

Nach Ansicht des Amtsgerichts habe vor dem Unfall keine unklare Verkehrssituation vorgelegen, die einen 54 Jahre alten Autofahrer zu einer defensiven Fahrweise verpflichtet habe, teilte die Behörde mit.

Den Ermittlungen zufolge wollte der Mann damals mit seinem Auto zwei Lastwagen überholen, als das hintere der beiden Fahrzeuge auf die Überholspur wechselte. Der Wagen des Mannes sei mit mehr als 180 Kilometern pro Stunde zu schnell zum Abbremsen gewesen, deshalb fuhr der Mann rechts vorbei und verlor der Staatsanwaltschaft zufolge die Kontrolle über den Wagen, der auf den Parkplatz Donnersberg an der A63 geschleudert wurde. Dort erfasste das Auto drei Menschen. Eine 66 Jahre alte Frau starb. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage.

Nach ihrer Ansicht bestand für den Fahrer seinerzeit die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, die Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometer pro Stunde nicht zu überschreiten. Zwei hintereinander her fahrende Lastwagen seien eine «gefahrgeneigte Verkehrssituation». Dem widersprach der Mann demnach. Er habe darauf vertrauen dürfen, dass sich der Lkw-Fahrer ordnungsgemäß verhielt. Dem folgte das Amtsgericht Rockenhausen.

Trotz umfangreicher Ermittlungen konnten der ausscherende Lastwagen und die Identität des Fahrers nicht ermittelt werden.

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