Soziale Funktion von Dorfläden mit 118.000 Euro gefördert

Das Innenministerium hat Anfang August fünf weiteren Dorfläden Mittel aus der Sonderförderung zur (Re-)Aktivierung der sozialen Funktion von Dorfläden während und nach der Corona-Pandemie bewilligt. Damit wurden bislang 17 Dorfläden mit einer Fördersumme von insgesamt 118.000 Euro aus diesem Programm unterstützt.

„Dorfläden sind mehr als bloße Einkaufsmöglichkeiten. Sie sind in vielen Gemeinden unseres Landes der lebendige Dorfmittelpunkt und ein wichtiger Ort für den Austausch mit den Mitmenschen. Leider mussten zahlreiche Dorfläden ihre regelmäßigen Treffs, ihre Veranstaltungen und Kaffeeecken in den zurückliegenden Monaten der Corona-Pandemie stark einschränken. Mit unserem Sonderförderprogramm unterstützen wir sie dabei, wieder aktiv zu werden“, so Innenminister Roger Lewentz. Es sei ein positives Zeichen, dass diese Fördermöglichkeit so gut angenommen werde.

Bereits seit Beginn der Corona-Pandemie unterstützt das Innenministerium die Dorfläden in Rheinland-Pfalz mit einem Sonderförderprogramm. Im Jahr 2020 lag der Schwerpunkt dabei auf dem Aufbau von zusätzlichen Liefermöglichkeiten und Schutzmaßnahmen in den Dorfläden. Damals konnten Maßnahmen in 50 Dorfläden mit insgesamt 60.000 Euro gefördert werden. Seit März 2021 hatten die Betreiberinnen und Betreiber der Dorfläden nun die Möglichkeit, Mittel aus der neuen Sonderförderung zur (Re-)Aktivierung der sozialen Funktion von Dorfläden während und nach der Corona-Pandemie zu beantragen.

Die 2021 zwischen April und Juli mit dem Sonderprogramm geförderten Dorfläden liegen in Filsen (Rhein-Lahn-Kreis), Gödenroth (Rhein-Hunsrück-Kreis), Hainfeld (LK Südliche Weinstraße), Klausen (LK Bernkastel-Wittlich), Kyllburg (Eifelkreis Bitburg-Prüm), Lissendorf (Vulkaneifelkreis), Merkelbach (Westerwaldkreis), Morschheim (Donnersbergkreis), Odernheim und Löllbach (LK Bad Kreuznach) Sarmersbach (Vulkaneifelkreis) und Landau-Arzheim. Im August wurden Förderungen für Dorfläden in Schalkenmehren (LK Vulkaneifel), Burrweiler (LK Südliche Weinstraße), Seibersbach (LK Bad Kreuznach), Mandern (LK Trier-Saarburg) und Heiligenmoschel (LK Kaiserslautern) neu bewilligt. Weitere Förderbescheide werden folgen.

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