Schweitzer: Lieferkettengesetz wichtiger Schritt für mehr Verantwortung in unseren Wertschöpfungsketten

Arbeitsminister Alexander Schweitzer: SPD-RLP | Foto:A. Heimann.

Mainz. Arbeitsminister Alexander Schweitzer begrüßte in der heutigen Sitzung des Bundesrates das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten: „Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen und Umweltvorgaben machen nicht an Ländergrenzen halt. Das Lieferkettengesetz ist daher eine wichtige Stärkung für ein ethisches Miteinander und mehr Verantwortung in unseren Wertschöpfungsketten.“

Das Gesetz nimmt in Deutschland ansässige Unternehmen in die Pflicht, innerhalb der gesamten weltweiten Lieferkette stärker auf die Einhaltung von grundlegenden Menschenrechten, besonders auf das Verbot von Kinderarbeit, zu achten. Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft. Ab 2023 gilt es zunächst für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern, ab 2024 für alle Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten.

„Es hat sich gezeigt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Bundesregierung im ‚Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte‘ von 2016 nicht zu einer flächendeckenden Umsetzung geführt hat und die freiwillige Beteiligung weit hinter den Erwartungen zurückblieb. Daher bedarf es einer gesetzlichen Regelung. Damit kann auch Konkurrenzdruck von den zahlreichen Unternehmen genommen werden, die schon heute auf hohe Standards entlang ihrer Wertschöpfungskette achten. Durch die Definitionen des Gesetzes erhalten die Unternehmen in unserem Land klare und umsetzbare Anforderungen und damit Rechtssicherheit“, sagte Minister Schweitzer.

Er begrüßte die vorgesehene Kontrolle durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das Unternehmen künftig bei der Einhaltung ihrer Pflichten unterstützt und Verstöße ahndet. „Deutschland hat als einer der größten Warenimporteure in einer globalisierten Welt eine besondere Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards“, erklärte Schweitzer.

 

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