Rheinland-Pfalz für eine Reform des Rechts des Maßregelvollzugs

Rheinland-Pfalz. Rheinland-Pfalz hat sich auf der Justizministerkonferenz in Berlin für eine Reform der Anordnung und der Vollstreckung des Maßregelvollzugs ausgesprochen. Justizminister Jochen Hartloff betonte, dass auch aufgrund des Falles „Mollath“ eine Reform des Rechts des Maßregelvollzugs notwendig sei. „Gerade in der Diskussion im Zusammenhang mit diesem Fall ist ein dringender Regelungsbedarf offensichtlich geworden. Wir glauben, dass die gesetzlichen Voraussetzungen genau überprüft werden müssen.Die derzeit grundsätzlich unbefristete Unterbringung eines psychisch kranken Rechtsbrechers könnte vielmehr durch eine differenzierte dreistufige Regelung ersetzt werden. Hierbei gilt: Je länger der Maßregelvollzug dauert, desto enger sind die Voraussetzungen unter denen er fortgesetzt werden  kann“, so Hartloff. Auch die Fristen für die Überprüfung der weiteren Vollstreckung sei ein wichtiges Thema. „Wir müssen überlegen, ob künftig nicht nach kürzerer Zeit eine erstmalige Überprüfung stattfinden soll. Auch für die späteren Überprüfungen sind engere Abstände denkbar.

Auch muss die Frage einer gesetzlichen Regelung für die Einholung von Sachverständigengutachten diskutiert werden.“ Hartloff bekräftigte, dass er sich von der Einsetzung der Arbeitsgruppe Vorschläge für eine deutliche Verbesserung der geltenden Rechtslage erwarte. „Ich hoffe bei einem so wichtigen Thema auf einen breiten Konsens und bin sicher, dass wir mit den Vorschlägen dem Freiheitsanspruch der Betroffenen und dem Sicherheitsinteresse der Bevölkerung gerecht werden.“

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