Lemke: Flugsicherheit und Windenergie lassen sich vereinbaren

Mainz. Anlässlich der Debatte um Windenergieanlagen in der Südeifel, die wegen Belangen der Flugsicherheit in Frage stehen, weist Wirtschaftsministerin Eveline Lemke auf Folgendes hin: „Die Sicherheit von Passagieren und Piloten ist das Allerwichtigste und muss natürlich gewährleistet werden. Deshalb muss bei Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen die Flugsicherheit selbstverständlich regelmäßig überprüft werden. Dies hat das Wirtschafts- und Energieministerium im Rundschreiben Windenergie auch verdeutlicht. (Rundschreiben Windenergie S.39ff, veröffentlicht im Mai 2013). Hier müssen die Kommunen, wie jeder andere Bauherr auch, alle Einschränkungen, die sie betreffen könnten, überprüfen.“

Weiterhin möchte Staatsministerin Lemke für Kommunen im Umfeld so genannter Drehfunkfeuer mehr Klarheit schaffen: „Wir wollen für die Kommunen, die im Umkreis solcher Drehfunkfeuer auf Windkraft setzen wollen, mehr Transparenz und mehr Möglichkeiten als bislang erreichen. Wir wollen nicht hinnehmen, dass Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe scheitern“, betont die Ministerin. Notwendige Weichen hierfür müssten in Berlin gestellt werden. Deshalb hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz gemeinsam mit drei weiteren Bundesländern für die Umweltministerkonferenz, die letzte Woche in Erfurt stattfand, eine Beschlussvorlage vorgelegt, deren Ziel es ist, unter Beachtung der Flugsicherheit mehr Möglichkeiten zur Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der Schutzbereiche von 15 Kilometern rund um Flugsicherungsanlagen zu schaffen.

Die Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen möchten für Kommunen Möglichkeiten schaffen, frühzeitig, standortbezogen und transparent erkennen zu können, wo innerhalb der Schutzbereiche für Flugnavigationsanlagen Windräder gebaut werden können und wo nicht. Außerdem soll es bei Absagen zur Errichtung von Windenergieanlagen nicht nur allgemeine Auskünfte geben, sondern Ablehnungsgründe konkret erläutert werden. Darüber hinaus wird die Landesregierung von Schleswig-Holstein in Kooperation mit Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen ein Gutachten in Auftrag geben, das klären soll, ob der von der Deutschen Flugsicherung pauschal angenommene Sicherheitsabstand von 15 Kilometern zwischen Windenergieanlagen und Drehfunkfeuern in jedem Fall eingehalten werden muss.

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