Landesamt: Bisher 540.000 Grundsteuererklärungen eingegangen

Koblenz (dpa/lrs) – In Rheinland-Pfalz hat bisher erst gut jeder fünfte Eigentümer von Grundbesitz seine Grundsteuererklärung abgegeben. Wie das Landesamt für Steuern in Koblenz am Dienstag auf dpa-Anfrage mitteilte, sind bis Montag in den Finanzämtern rund 540.000 so genannte Feststellungserklärungen für die neue Grundsteuer eingegangen. Rein rechnerisch müssten infolge der Grundsteuerreform 2,5 Millionen Grundstückseigentümer landesweit ihre Erklärungen abgeben – demnach sind bisher knapp 22 Prozent ihrer Pflicht nachgekommen. Die Abgabefrist läuft vom 1. Juli bis 31. Oktober.

Man gehe davon aus, dass viele Eigentümer zunächst die in den Informationsschreiben angegebenen Daten zu ihrem Grundbesitz mit ihren eigenen Angaben verglichen und erforderliche Angaben noch ermittelten, teilte das Landesamt mit. Zudem hätten Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen und Betrieben erst im August Liegenschafts- und Geobasisdaten zugesandt bekommen.

Das Landesamt teilte mit, niemand müsse, wenn er die Abgabefrist am 31. Oktober versäume, sofort mit hohen Strafen oder Zwangsgeld rechnen. Zunächst würden die Eigentümerinnen und Eigentümer per Schreiben vom Finanzamt an die Abgabe erinnert. Wenn dann nichts passiere, werde zunächst ein Zwangsgeld angedroht, hieß es. Erfolge dann immer noch keine Erklärung, werde ein Zwangsgeld festgesetzt, das höchstens 25.000 Euro betragen könne.

Grundsätzlich gebe es aber auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen, wenn es gewichtige Gründe gebe, die eine Erklärungsabgabe verzögerten. Von den bisher eingegangenen Erklärungen seien gut 94 Prozent über die Steuer-Plattform «Elster» übermittelt worden, sagte die Sprecherin.

Die so genannte Feststellungserklärung hängt mit der vor mehr als zwei Jahren beschlossenen Reform der Grundsteuer zusammen. Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Vorher müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage der Angaben, die die Eigentümer nun einreichen müssen.

 

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