Hubig/Schartz: Kein Kind wird zurückgelassen. Land stellt Kommunalen Aufgabenträgern 150.000 Reserve-Masken ab Anfang Mai für Schülerbeförderung zur Verfügung

Ab kommendem Montag, 27. April 2020, gilt in Rheinland-Pfalz die Maskenpflicht im ÖPNV und gleichzeitig kehren die älteren Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an die Schulen zurück. „Wir bitten sie und ihre Eltern darum, Mund-Nasen-Schutzmasken zu besorgen, die ab 27. April ohnehin im ÖPNV sowie beim Einkaufen Pflicht sind. Für den Schulstart am 4. Mai stellt die Landesregierung den Landkreisen und Städten als Trägern der Schülerbeförderung 150.000 Mund-Nasen-Schutzmasken für die Schülerbeförderung zur Verfügung. Gemeinsam wollen wir sicherstellen, dass kein Kind, das seine Maske vergessen hat, zurückbleiben muss“, betonte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig am Freitagnachmittag.

„Das ist ein gutes Signal der Landesregierung, das auch uns als Trägern der Schülerbeförderung und vor allen Dingen unseren Busfahrerinnen und Busfahrern Sicherheit gibt. Wir wollen alle Schülerinnen und Schüler sicher befördern, gleichzeitig müssen wir auch auf die Gesundheit unserer Fahrer achten. Deshalb ist es gut, dass sie jetzt ab Anfang Mai für alle Fälle vorbereitet sind und Reserve-Masken mit an Bord haben werden, die sie an die Schülerinnen und Schüler verteilen können“, betonte der Vorsitzende des Landkreistags, Günther Schartz.

Rheinland-Pfalz ist darüber hinaus bislang das einzige Bundesland, das seinen Schülerinnen und Schülern zum Schulstart am 4. Mai eine wiederverwendbare Alltagsmaske schenkt. Diese werden über die Schulen verteilt. Alle Schulträger im Land erhalten zudem für ihre Schulen 430.000 Einweg-Masken als Reserve sowie 70.000 Liter Desinfektionsmittel.

Weitere 70.000 Masken werden vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) direkt an zentrale Schulen, wie beispielsweise Fach- und Förderschulen, verteilt. Insgesamt stehen also 500.000 Einweg-Masken zur Verfügung.

 

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