Härtefallhilfe für existenzgefährdete Betriebe

Mainz (dpa/lrs) – Rheinland-pfälzische Unternehmen, deren Überleben wegen der Corona-Krise in Gefahr ist und bei denen bestehende Hilfsprogramme nicht greifen, können laut Wirtschaftsministerium nun Anträge auf Härtefallhilfen von Bund und Ländern stellen. «Wir möchten mit diesem Programm die Zukunft von Unternehmen sichern, die bei den bestehenden Hilfen durchs Raster fallen, obgleich sie hart von den Folgen der Pandemie getroffen sind», teilte die neue Ministerin Daniela Schmitt (FDP) am Mittwoch mit. «Wir werden die einzelnen Fälle genau ansehen, bewerten und prüfen.»

Die Anträge müssen laut Ministerium wie die Überbrückungshilfe über sogenannte prüfende Dritte eingereicht werden. Erstattet werden Fixkosten mit einem Zuschuss zwischen 2000 und 100.000 Euro. Die Hilfen berücksichtigen die Monate November 2020 bis Juni 2021. Sie können innerhalb dieses Zeitraums für jeden Monat beantragt werden, in dem aufgrund einer Härtefallkonstellation keine Antragstellung für Überbrückungshilfe oder November- und Dezemberhilfe möglich war.

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