FREIE WÄHLER-Fraktion stimmt gegen Gesetzentwurf zum „Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen“ (Landessolargesetz)

MAINZ. Die FREIE WÄHLER-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz hat bei der 7. Plenarsitzung den Gesetzentwurf zum sogenannten Landessolargesetz der Regierungskoalition abgelehnt. Es schaffe zu wenig Anreize – dafür aber Pflichten. Auch die Änderungs- und Entschließungsanträge der CDU-Fraktion fanden nicht die Zustimmung der FREIE WÄHLER-Fraktion. Man sei zwar für den Ausbau erneuerbarer Energien. Allerdings dürften gerade auch schwache Kommunen, die finanziell nicht in der Lage sind, die geforderten Maßnahmen umzusetzen, nicht dazu verpflichtet werden.

„Wir FREIEN WÄHLER sind für den Ausbau der erneuerbaren Energien, wir FREIEN WÄHLER sind für den Ausbau von Windrädern und Solaranlagen. Wir stehen für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Wir sind aber auch gegen Verbote und Gebote, die die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes aus ideologischen Gründen zu etwas zwingen, was nicht zielführend ist. Und ein solches, nicht zielführendes Gesetz liegt uns mit dem Entwurf der Regierungskoalition vor“, sagte Fraktionsvorsitzender Joachim Streit bereits bei der ersten Beratung zum Gesetzentwurf des „Landesgesetzes zur Installation von Solaranlagen“ der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP.

Konsequenterweise hat die FREIE WÄHLER-Fraktion in der 7. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz sowohl diesen Gesetzentwurf als auch einen Änderungs- und einen Entschließungsantrag der CDU-Fraktion abgelehnt. „Ich unterstütze den Ausbau von Photovoltaikanlagen in Rheinland-Pfalz – er muss jedoch freiwillig sein. Aus einer Pflicht muss eine Tugend werden“, verdeutlicht auch Patrick Kunz, Klimapolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER-Fraktion.

Und auch der Erweiterungsantrag der CDU gehe in die gleiche Richtung wie das Landessolargesetz. „Mehr noch, er erweitert den Kreis“, kritisiert Kunz. In dem Antrag werden die Worte „gewerblich genutzten Neubauten“ aus dem ursprünglichen Gesetzesentwurf durch das Wort „Nichtwohngebäude“ ersetzt.  „Auch hier ist es nicht die Idee die ich ablehne, es ist die Pflicht die damit verbunden ist.  Darum konnte ich dem Antrag nicht zustimmen.“

Der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion sei die Aufforderung, das Landessolargesetz weiterzuentwickeln. Dieser Antrag treffe zwar prinzipiell auf seine Zustimmung. „Vor allem wenn abzusehen ist, dass es Überschneidungen und Kollisionen mit anderen Maßnahmen hervorbringt. Doch auch hier scheitert es an der Verpflichtung“, so Kunz. Und dabei würden auch schwache Kommunen in die Pflicht genommen, die sich die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf ihren öffentlichen Gebäuden aus eigener Kraft nicht leisten können. Das sei mit den Zielen der FREIE WÄHLER-Fraktion nicht vereinbar. „Schließlich wurde die Freiwilligkeit zum Photovoltaik-Ausbau benannt und aufgefasst, doch konkretisiert wurde am Ende des Antrags wieder eine Pflicht“, bemängelt der Klimapolitische Sprecher.

 

 

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