Europäisches Parlament stellt Weichen für Umsetzung des Nagoya-Protokolls in europäisches Recht

Gespräch Potocnik
Frau Klaß mit Ihren Kollegen Richard Seeber und Cristina Gutierrez-Cortines im Gespräch mit Umweltkommissar Janez Potočnik.

Brüssel. In seiner Plenarsitzung am 12.09.2013 stimmte das Europäische Parlament dem Entwurf zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls zum internationalen Übereinkommen über die biologische Vielfalt in der Europäischen Union zu. Darin werden die Bestimmungen des Übereinkommens über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich geregelt werden. “Es ist äußerst wichtig, dass die EU hier international mit am Verhandlungstisch sitzt. Anderenfalls entscheiden die Drittstaaten ohne uns”, kommentierte Christa Klaß, CDU-Europaabgeordnete für die Region Trier. Die internationale Vereinbarung müsse Leitlinie für die Umsetzung des Nagoya-Protokolls in der Europäischen Union sein.Dabei sei es wichtig, diese gute internationale Grundlage für Europa nicht zu verkomplizieren und durch unnötige Berichts- und Dokumentationspflichten beim Zugriff auf genetische Ressourcen zu erschweren. “Es geht auch darum, die besondere Rolle von genetischen Ressourcen für Lebensmittelindustrie und Landwirtschaft zu beachten. Das Europäische Parlament hat einen ausgewogenen und praktikablen Abschluss erreicht”, so Klaß. Die Europaabgeordnete begrüßte, dass der Vorschlag der Grünen über ein rückwirkendes Inkrafttreten des Nagoya-Protokolls ebenso verhindert werden konnte, wie die Einrichtung eines Fonds für den Vorteilsausgleich.

Ein solcher gemeinsamer Topf wäre laut Klaß nichts anderes gewesen als ein Geldverschiebemechanismus und hätte zusätzlichen bürokratischen Aufwand mit sich gebracht. Weiterhin kritisierte Klaß jedoch, dass in dem verabschiedeten Parlamentsbericht die Bedeutung der Züchterausnahme im Sortenschutz nicht explizit berücksichtigt werde. Das Züchterprivileg würde sicherstellen, dass ein Landwirt, der sein Erntegut im eigenen Betrieb zur Vermehrung nutzt, von der Verordnung nicht betroffen ist.

“Landwirte müssen auch künftig auf die genetische Ressource in der Form zur Verwendung zugreifen können, in der sie ursprünglich vom ersten Verwender abgerufen wurde. Hier wurde es leider versäumt, Rechtssicherheit für die kleinen und mittelständischen Anwender von landwirtschaftlichen Innovationen herzustellen”, so Klaß, die sowohl in der Plenardebatte als auch im Gespräch mit EU-Kommissar Potočnik auf dieses besondere Anliegen hingewiesen hatte. Auch künftig werde es notwendig sein, die Agrarforschung zu fördern. Nur so könnten die Herausforderungen der Welternährung mit der Anforderung in Einklang gebracht werden, dass die Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen allen zugute kommen.

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