EuGH lehnt Antrag des Landes auf vorläufigen Rechtsschutz ab

Mainz. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 30. November 2021 den Antrag des Landes auf vorläufigen Rechtsschutz wegen der Betriebsbeihilfen zugunsten der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) abgelehnt. Das Land hatte im Sommer 2021 ein Rechtsmittel und einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eingereicht, da das Gericht der Europäischen Union (EuG) in erster Instanz die Genehmigung der Betriebsbeihilfen durch die Europäische Kommission wegen einer nicht ausreichenden Prüfung für nichtig erklärt hatte. Der Gerichtshof begründet die Ablehnung damit, dass die Sache nicht hinreichend eilbedürftig sei und das Urteil in der Hauptsache abgewartet werden könne. Da über das Vermögen der FFHG inzwischen ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet wurde, lässt sich das Ziel des Eilverfahrens, ihre Insolvenz abzuwenden, nicht mehr erreichen. Über das Rechtsmittel selbst wurde noch nicht entschieden.

Das Land hat das Rechtsmittel zum EuGH eingelegt, um das Urteil des EuG in rechtlicher Hinsicht überprüfen zu lassen. Das Land hatte darüber hinaus einen Antrag beim EuGH im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gestellt, um die Wirkungen des EuG-Urteils einstweilen bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen. Der EuGH hat nur über diesen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz entschieden.

 

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