Rheinland-Pfalz bringt Entschließungsantrag zu fairer Arbeitspolitik ein

Rheinland-Pfalz. Das rheinland-pfälzische Kabinett hat am 16. April 2013 die Einbringung des Entschließungsantrags „Gute Arbeit – Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten“ gemeinsam mit Brandenburg und weiteren Ländern beim Bundesrat beschlossen. Zu der Entscheidung erklärte Arbeitsminister Alexander Schweitzer: „Die Arbeitswelt und die Gesellschaft unterliegen einem immer schneller werdenden Wandel. Dabei werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zunehmend mehr Flexibilität und Mobilität abverlangt. Gleichzeitig ist festzustellen, dass ein existenzsicherndes Einkommen und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht mehr automatisch über eine entsprechende Vollzeitbeschäftigung gesichert werden können.“

Der Minister nannte in diesem Zusammenhang die Verdrängung von Normalarbeitsverhältnissen durch befristete Verträge und Leiharbeit, eine Zunahme der Beschäftigung im Niedriglohnsektor, aber auch die Zunahme der Multijobber, die zusätzlich zu ihrem Vollzeitjob weitere Tätigkeiten annehmen müssen. Aus den finanziellen Unsicherheiten und der fehlenden Planungsmöglichkeit würden weitere finanzielle, gesellschaftliche, aber auch psychische Probleme erwachsen, die von einer sinkenden Bereitschaft zur Familiengründung, sozialer Abwärtsentwicklung, geminderter Lebensqualität bis hin zu geringeren Rentenansprüchen, und drohender Altersarmut führten.

„Mit der Bundesratsentschließung ‚Gute Arbeit – Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten‘ machen wir gegenüber der Bundesregierung deutlich, dass eine gerechtere, zukunftsfähigere Arbeitspolitik auf Bundesebene nötig und möglich ist. Dabei spielen nicht nur Fairness und soziale Gerechtigkeit eine wichtige Rolle, sondern auch die Frage, wie wir den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Fachkräfteversorgung im Land nachhaltig sichern können“, erklärte Schweitzer.

Zu den Forderungen der Länder gehören insbesondere ein gesetzlicher flächendeckender Mindestlohn, wie ihn der Bundesrat am 1. März 2013 beschlossen hat, auskömmliche und faire Löhne für Festangestellte sowie Leiharbeitnehmerinnen und -nehmer, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsleben einschließlich der Entgeltgleichheit sowie angemessene und faire Arbeitsbedingungen.

Zudem müsse die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion zurückgeführt werden, das heißt die Abdeckung von Auftragsspitzen und Vertretungsfällen. „Es wäre fahrlässig, wenn sinnvolle Vorschläge und Maßnahmen durch die Bundesregierung auf die lange Bank geschoben würden. Eine gerechtere und sozialere Arbeitswelt zu gestalten, ist möglich. Dies wollen wir mit der Beratung unseres gemeinsamen Entschließungsantrags im Bundesrat am 3. Mai voranbringen“, so Schweitzer abschließend.

 

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