Pensionslüge der Landesregierung höchstrichterlich bestätigt

Koblenz. Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof (VGH) hat mit seiner Entscheidung zum Pensionsfonds die Rechtsauffassung der CDU-Landtagsfraktion vollumfänglich bestätigt. Insbesondere wurde die Klassifizierung der Zuführungen an den Pensionsfonds als „Investitionen“ als verfassungswidrig qualifiziert. Deshalb verstoßen der Haushalt 2014/2015 und das Pensionsfondsgesetz in seiner zentralen Regelung gegen die Landesverfassung. An der Verfassungswidrigkeit ändern auch die während des laufenden Verfahrens von der Landesregierung vorgenommenen Änderungen nichts, so der VGH. Dazu erklären die Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Julia Klöckner, und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Dr. Adolf Weiland:

Julia Klöckner: „Der VGH hat auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion bestätigt, dass die Landesregierung in ihrer Haushaltswirtschaft seit vielen Jahren gegen die Verfassung des Landes verstößt. Die Landesregierung hat mit dem Pensionsfonds ein in Deutschland beispielloses politisches Täuschungsmanöver in Gang gesetzt, bei dem sie vorgibt, für die künftigen Pensionslasten in großem Umfang Vorsorge zu treffen. Diese Pensionslüge hat der VGH nun bestätigt. Von besonderem Gewicht ist die Forderung des VGH, dass der Pensionsfonds im großen Umfang rückabgewickelt werden muss, wenn man nicht auf ihn verzichtet. Die Landesregierung hat den Beamtinnen und Beamten eine Pensionsvorsorge vorgegaukelt, die nicht vorhanden ist.“

Im Kern, so Klöckner, sei es der Landesregierung darum gegangen, sowohl die „alte“, investitionsgebundene als auch die neue ab 2020 geltende Schuldenbremse in großem Umfang zu umgehen. Der von ihr geschaffene Pensionsfonds sei damit für verfassungswidrige Zwecke missbraucht worden.

Dr. Adolf Weiland: „Das heutige Urteil ist ein Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Denn das Gericht hat in zentralen Fragen rechtliche Klarheit geschaffen und damit die Rückkehr zu einem verantwortlichen Umgang der Landesregierung mit den Steuergeldern erzwungen. Damit hat der VGH der jahrelangen hemmungslosen Schuldentrickserei der Regierungen Beck und Dreyer endlich einen Riegel vorgeschoben und der Verfassung wieder zur Geltung verholfen. Angesichts der grundsätzlichen Auswirkungen auf die Haushaltspolitik darf die Landesregierung jetzt nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Wir erwarten, dass die Landesregierung das Urteil unverzüglich umsetzt.“

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