Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Lieser durch die SGD Nord

Region. Der wirksamste Weg, Hochwasserschäden zu vermeiden, ist neue Schadenspotentiale in überschwemmungsgefährdeten Bereichen gar nicht erst entstehen zu lassen. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes verpflichtet daher die Länder unter anderem zum Erhalt von natürlichen Rückhalteflächen und zur Regelung des schadlosen Hochwasserabflusses,  Überschwemmungsgebiete festzusetzten. Deshalb hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord durch Rechtsverordnung das Überschwemmungsgebiet an der Lieser beidseitig auf einer Länge von ca. 64 Kilometern neu festgesetzt. An der Lieser bestand bereits ein Überschwemmungsgebiet in Form von veröffentlichten Arbeitskarten aus dem Jahr 2005. Dieses wies jedoch ein kleineres,  als das zwischenzeitlich gesetzlich geforderte 100-jährliche Hochwasserereignis aus. Deshalb wurde das Gebiet neu ausgewiesen. Die Erhebung der Daten für die fachliche Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes erfolgte nach neusten technischen Methoden. Eigens dafür wurde eine hydraulische Modellierung mit einer eindimensionalen Wasserspiegellagenberechnung für Hochwasserereignisse durchgeführt. Im Bereich Platten, wo komplexe Fließverhältnisse vorliegen, wurden zusätzlich die Daten des Januar 2003 Hochwassers verwendet.

Für alle Gewässer wurden im Vorfeld die betroffenen Kommunen, sowie die Träger Öffentlicher Belange beteiligt. Das bedeutete unter anderem viele Informationsveranstaltungen über das neue Überschwemmungsgebiet und die daraus resultierenden Regelungen. Im festgesetzten Überschwemmungsgebiet ist grundsätzlich die Ausweisung neuer Baugebiete nicht mehr möglich. Ebenso die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen und auch jegliche sonstige Erhöhung oder Vertiefung der Erdoberfläche sind verboten.

Nur im Ausnahmefall und unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen können bei hochwasserangepasster Bauweise vom Bauverbot Ausnahmen zugelassen werden. Der Text der Rechtsverordnung und die dazugehörigen Überschwemmungsgebietskarten können bei der SGD Nord in Koblenz, den Kreisverwaltungen Bernkastel-Wittlich und des Vulkankreises in Daun, den Verbandsgemeindeverwaltungen Wittlich-Land, Manderscheid und Daun sowie der Stadtverwaltung Wittlich, und auf der Homepage der SGD Nord eingesehen werden.

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