Neue Parkgebührenregelung in der Stadt Daun

Daun. Gemäß einer Entscheidung der Stadt Daun sind demnächst auch Parkgebühren auf den Parkplätzen Kino/Rathaus und Michel-Reineke-Platz zu entrichten. Weitere Änderungen bei den Bedingungen ergeben sich wie folgt: 1. Für die Parkplätze Marktplatz, Kino/Rathaus und Michel-Reineke-Platz werden auch sogenannte Langzeittickets für fünf Stunden, einen Kalendertag und einen Monat angeboten.

Letztere können nicht am Automaten gezogen werden. Die Ausgabe erfolgt bei der Verbandsgemeindeverwaltung. 2. Die Mindestgebühr beträgt 50 ct und ist damit bezogen auf eine Stunde in der Höhe unverändert. Auf den Plätzen Kino/Rathaus und Michel-Reineke-Platz kann für 25 ct/Std. geparkt werden. Weitere Informationen zur zulässigen Parkzeit sowie zur Gebührenpflicht werden an den jeweiligen Parkscheinautomaten gegeben. In der 3. Kalenderwoche 2014 werden die technischen Voraussetzungen durch Umstellung der Parkscheinautomaten und zur Beschilderung erledigt. Damit gelten die neuen Regeln.

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