Landkreis darf Kreisumlage senken

ADD genehmigt Kreishaushalt

KREIS MYK. Der Landkreis Mayen-Koblenz darf die Kreisumlage in diesem Jahr senken. Er muss die Umlage jedoch im Haushaltsplan des nächsten Jahres auf das alte Niveau zurückbringen, also wieder um 0,26 Prozentpunkte anheben. Darauf haben sich der Landkreis und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) geeinigt. Der Kreistag stimmte in einer extra einberufenen Sitzung einstimmig zu.Um die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu entlasten, hatte der Mayen-Koblenzer Kreistag im Dezember beschlossen die von den Kommunen an den Landkreis zu leistende Kreisumlage für das aktuelle Jahr um 0,26 Prozentpunkte zu senken und verzichtete damit auf rund 576.000 Euro an Einnahmen. Da der Landkreis Mayen-Koblenz am kommunalen Entschuldungsfonds teilnimmt, sah die ADD den freiwilligen Verzicht kritisch, genehmigte den Haushalt nicht und ordnete an, den Beschluss des Kommunalparlamentes rückgängig zu machen.

Der Haushaltsplan regelt die Wirtschaftsführung einer Kommune und bildet gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen all ihrer Finanzgeschäfte. Er wird jährlich aufgestellt und enthält die für das Haushaltsjahr veranschlagten Einzahlungen und Auszahlungen, Erträge und Aufwendungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, die vorhandenen Stellen der Verwaltung sowie spezifische Haushaltsvermerke. Ohne genehmigten und öffentlich bekannt gemachten Haushaltsplan ist eine Kommune nur eingeschränkt handlungsfähig. Den gesetzlichen Bestimmungen zufolge, dürfen bei der sogenannten „vorläufigen Haushaltsführung“ lediglich Ausgaben getätigt werden, die unaufschiebbar sind und zu denen die Kommune rechtlich verpflichtet ist.

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