Mann tot gefahren – 21 Monate Haft

Trier. Ein 50-jähriger Angeklagter aus dem Hunsrück wurde mit Urteil des Amtsgerichts Trier vom 28.10.2010 wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung infolge des Genusses alkoholischer Getränke in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für deren Wiedererteilung von 2 Jahren festgesetzt.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts besuchte der Angeklagte am Rosenmontag des Jahres 2010 den Karnevalumzug in Niederzerf. Nach dem Genuss alkoholischer Getränke, die zu einer Blutalkoholkonzentration zum Tatzeitpunkt von 2,26 Promille geführt hatten, soll er gegen 20.30 Uhr mit seinem Fahrzeug in fahruntüchtigem Zustand von Zerf zu seinem Wohnort in Oberzerf gefahren sein. Auf der Wegstrecke erfasste der Angeklagte mit seinem Fahrzeug das männliche Tatopfer, welches sich auf schneebedeckter Fahrbahn zu Fuß auf dem Heimweg befand. Durch die Kollision wurde dieses über die Motorhaube hinweg über die Hecke eines angrenzenden Anwesens geschleudert, blieb dort liegen und erlag seinen Verletzungen.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hat der Angeklagte, der der Auffassung war, ein Stück Wild erfasst zu haben, aufgrund der örtlichen Sicht- und Witterungsverhältnisse nicht erkennen können, dass er mit einer Person kollidiert ist. Erst nachdem der Angeklagte und seine Ehefrau am nächsten Morgen die Unfallstelle erneut aufsuchten, entdeckten sie hinter einer Hecke das dort liegende Opfer. Obwohl sie sofort Polizei und Notarzt verständigten, bestand aufgrund der erlittenen Verletzungen keine Rettungsmöglichkeit mehr. Hiergegen haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt.

Das nach Meinung der Eifel-Zeitung viel zu milde  Urteil des Amtsgerichts Trier von 28.10.2010 ist am 10.10.2011 rechtskräftig geworden, nachdem die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte in der Hauptverhandlung Ihre Berufungen zurückgenommen haben.

Frau vergewaltigt – 6 Jahre Haft 

Trier/Wittlich. Angeklagt war ein 35-jähriger aserbaidschanischer Staatsangehöriger. Im Oktober 2005 soll der Angeklagte in der Danziger Straße in Wittlich auf die damals 22-jährige mutmaßlich Geschädigte getroffen sein, die sich allein auf dem Heimweg befand. Unter Anwendung von Gewalt und Todesdrohungen soll er die Zeugin sodann auf einem nahe gelegenen Wiesengrundstück im Unterkörperbereich entkleidet und anschließend vergewaltigt haben. In dieser Strafsache hat die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier am 10.10.2011 das Urteil verkündet und den Angeklagten wegen Vergewaltigung  zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte hat die  Tat gestanden. 
 

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