„Kirmessaison“ am Nürburgring eröffnet

Seit 31.10.2013, also nach vier Jahren und vier Monaten Wartezeit wegen technischer Mängeln und fehlender Betriebsgenehmigung läuft  er nun endlich, der als schnellste Achterbahn der Welt angekündigte „ringracer“. Nach dem jahrelangen hilflosen Krisenmanagement der rot-grünen Landesregierung ist dies wenigstens ein kleiner Lichtblick im Dickicht. Als  echte Erfolgsmeldung für die Region kann man das nicht werten. Vor verfrühter Euphorie warnen wir hier und heute ausdrücklich. Der „ringracer“  kann zwar jetzt fahren, wenn es das Wetter zulässt, das heißt aber noch lange nicht, dass sich dieses über 13 Millionen Euro teure Fahrgeschäft zum Publikumsmagneten entwickeln wird. Längst gibt es wesentlich schnellere Bahnen auf der Welt, die vom ersten Moment an fahrtüchtig waren. Der Gag ist geplatzt. Wegen einer inzwischen lahmen Achterbahn, die hauptsächlich geradeaus fährt, wird kaum jemand in die Eifel kommen. Schon gar nicht, wenn es Bindfäden regnet, wie das der Fall ist, seit das Ding in Betrieb ist. Ob der „ringracer“ jemals  zu einer signifikanten Wertsteigerung des Nürburgrings führen wird ist eher fraglich. Die bisherigen Bieter für den Nürburgring sind vor allem an der Rennstrecke interessiert und weniger an dem SPD-gewollten Freizeitpark-Staatsbetrieb. Die Beck‘schen Kirmesbauten sind die Klötze am Bein des Nürburgrings. Wirtschaftlich betrieben wird diese Achterbahn sicherlich nie.

Schwupdiwup – da waren es nur noch Vier

Der Nürburgring-Gläubigerausschuss ist seit ein paar Tagen nicht mehr beschlussfähig. Ein Mitglied hat Gewissensbisse bekommen und das Zeug hingeschmissen, nachdem er einige Hintergrundinformationen erfahren hat.  Jetzt stehen aber die Nürburgring-Insolvenz-Sachwalter schön da, ausgerechnet so kurz vor dem Finale. Vielleicht sollten die Herrschaften mal bei Herrn Deubel nachfragen. Der kennt sich aus mit Millionen, die ihm nicht gehören. Der hat sicherlich viel Zeit im Moment.

Nutzungsordnung für den Nürburgring lässt Fragen offen

Nürburgring. Nur noch 125 der rund 250 tatsächlichen Nutzungstage der Rennstrecken des Nürburgrings werden pro Jahr für Nutzungen nach dem Nürburgring-Gesetz vorgesehen. Dies legt die Nutzungsordnung fest, die von den Nürburgring-Gesellschaften erarbeitet und dieser Tage vom Infrastrukturministerium genehmigt worden ist. „Die Nutzungsordnung ist das Reglement der Ring-Rennstrecken, die als Austragungsort erfolgreicher Rennsportveranstaltungen ein Anziehungspunkt für motorsportbegeisterte Touristenfahrer und Zuschauer sind“, sagte Infrastrukturminister Roger Lewentz anlässlich der Genehmigung.
Auf der Grundlage des im Sommer in Kraft getretenen Landesgesetzes zur Erhaltung der Zweckbestimmung des Nürburgrings beschreibt die Nutzungsordnung der Nürburgring-Gesellschaften den Rahmen, in welchem Umfang die Rennstrecken für welche Nutzungsarten der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Danach sind nur noch die Hälfte der tatsächlichen Nutzungstage pro Jahr für Nutzungen nach dem Nürburgring-Gesetz vorgesehen, während der Betreiber die verbleibende Zeit nach seinen Konzepten frei gestalten kann. Festgeschrieben werden demnach insbesondere die Mindestnutzungstage für Breitenmotorsport und Touristenfahrten. Diesem Fahrerlebnis für Jedermann – mit dem eigenen Fahrzeug muss – auf der Nordschleife mindestens ein Viertel der nach dem Nürburgring-Gesetz reservierten Zeit eingeräumt werden.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen