Geflügelpest: Vorkehrungen getroffen – Veterinäre relativ gelassen

KREIS MYK. Nach dem Fund einer Reiherente mit Verdacht auf Geflügelpest appelliert das Veterinäramt an alle Tierhalter, die bereits verfügte Stallpflicht und Desinfektionsmaßnahmen umzusetzen sowie bisher noch nicht registrierte Tiere zu melden.

„Wir warten jetzt erst einmal das Ergebnis des Friedrich-Löffler-Instituts ab“, erklärt Dr. Rudolf Schneider. Ob sich der Verdacht auf Geflügelpest nun bestätigt oder nicht: Der Kreisveterinär bleibt relativ gelassen. „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht“, sagt Schneider. Wichtig sei gewesen, dass man bereits im November eine Stallpflicht und hygienische Vorsichtsmaßnahmen verfügt habe. Mayen-Koblenz und Alzey-Worms waren die erste Kreise, die das angeordnet hatten: „Jetzt zeigt sich, dass das alles andere als Aktionismus war.“

Weitere Maßnahmen hält der Veterinär zum jetzigen Zeitpunkt nicht für notwendig. „Im Bereich des Oberwerths gibt es keine Risikotierhaltung, auch im direkten Umkreis der Verdachtsfunde am Laacher See haben wir im Landkreis keine Ställe. Bisher sind es Einzelfunde und wir beobachten die Situation natürlich sehr genau und gehen allen Hinweisen nach.“ Um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern, erinnert Schneider an die Verordnung vom 14. November: „Hygiene ist das A und O, um ein Einschleppen in die Ställe zu verhindern.“

Weitere Infos und die Verordnung unter kurzlink.de/mykVogelgrippe.  

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