Finanzministerin Ahnen löst den Pensionsfonds auf

Landesregierung handelt nicht aus eigener Kraft, sondern ist die Getriebene

Aufgrund einer Normenkontrollklage der CDU-Landtagsfraktion hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) den von der Landesregierung als Schulden-
instrument missbrauchten Pensionsfonds am 22. Februar 2017 in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt. Die Finanzministerin hat bekannt gegeben, dass der Pensionsfonds aufgelöst wird.

Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Adolf Weiland:

„Die Pressekonferenz am 14.06.2017 der Finanzministerin war das Eingeständnis des Scheiterns der Landesregierung. Noch kurz vor der Landtagswahl hat Frau Ahnen vor der absehbaren Entscheidung des VGH einen verzweifelten und hilflosen Reparaturversuch unternommen, um sich über die Landtagswahl zu retten. Sie ist unmittelbar an den Verschleierungsversuchen der Landesregierung beteiligt.

Die Kritik der CDU-Landtagsfraktion am Pensionsfonds und ihre Forderungen dazu wurden dann aber auf ganzer Linie bestätigt – erst durch den VGH und nun notgedrungen auch von der Landesregierung. Das zeigt: Die gestaltende Kraft der Finanzpolitik in Rheinland-Pfalz ist die CDU-Landtagsfraktion. Die Landesregierung ist die Getriebene. Ihre heutigen Äußerungen stehen auch im auffallenden Widerspruch zu ihren Einlassungen nach der Urteilsverkündung in Koblenz. Da wurde noch versucht, den Richterspruch zu relativieren.

Über viele Jahre hinweg hat die CDU-Landtagsfraktion auf die verfassungsrechtlich problematische Ausgestaltung des Pensionsfonds und auf seine missbräuchliche Ausgestaltung als Instrument zum Schuldenmachen am Haushalt vorbei hingewiesen. Wir haben zugleich immer wieder deutlich gemacht, dass mit diesem Pensionsfonds keine Vorsorge für künftige Pensionsleistungen getroffen wird. Das haben die SPD-geführten Landesregierungen vom Tisch gewischt und sich geweigert, die Vorschläge der CDU-Landtagsfraktion zur Abschaffung des Pensionsfonds aufzugreifen. Das, obwohl auch der Landesrechnungshof erhebliche Kritik an diesem Pensionsfonds geübt hat.

Erst nach Einreichung des Antrags auf Normenkontrolle durch die CDU-Landtagsfraktion hat die SPD-geführte Landesregierung eine leichte Korrektur vorgenommen – aus Angst vor einer Niederlage in Koblenz. Eine Rolle gespielt hat dabei auch die bevorstehende Landtagswahl. Erst nachdem die CDU-Landtagsfraktion mit ihrem Normenkontrollantrag vor dem VGH erfolgreich war, sah sich die Landesregierung gezwungen, den Pensionsfonds genauso wie die PLP Management GmbH & Co KG abzuwickeln. In Ihrer Begründung folgt die Finanzministerin jetzt eins zu eins der seit Jahren von der CDU-Landtagsfraktion vorgetragenen Argumentation.

Das ist keine Finanzpolitik aus eigenem Antrieb. Und bekannterweise hängt die Finanzpolitik mit allen anderen Politikbereichen zusammen, d.h. die Ampel-Koalition hat keine Gestaltungskraft. Sie kommt ihrer, vom Wähler übertragenen, Aufgabe nicht nach. Die Landesregierung handelt nur dann, wenn sie von der Opposition oder dem Verfassungsgericht dazu gezwungen wird. Das sieht beim Pensionsfonds nicht anders aus als beim kommunalen Finanzausgleich.

Wir werden die Vorschläge der Landesregierung genau prüfen. Eine Abschließende Bewertung wird sicherlich erst dann möglich sein, wenn ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegt. Eine wichtige Rolle in diesem Zusammenhang wird auch die noch ausstehende Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zum Pensionsfonds und zu dem dahinter stehenden Geflecht an Briefkastenfirmen und undurchsichtigen Finanztransaktionen spielen.“

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