Bitburg. Die am Montag 12.10. in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz beschlossenen Regeln zur Eindämmung der Infektionslage im Eifelkreis, werden am morgigen Donnerstag 15.10. wirksam. Bis zum 30. November gelten auf Grundlage einer inzwischen veröffentlichten Allgemeinverfügung Vorgaben für alle Bürgerinnen und Bürger, die erheblich dazu beitragen sollen, bisher nicht entdeckte sowie mögliche neue Infektionsketten zu unterbrechen.
Nachfolgend veröffentlicht die Kreisverwaltung nähere Erläuterungen, die bei der Einhaltung der zunächst bis zum 30.11.2020 geltenden Regeln helfen sollen. Die hier gegebenen Hinweise sind nicht als abschließend zu verstehen und können aus der Situation des Einzelfalles gegebenenfalls eine Anpassung erfordern: Weiterlesen