Handwerker und die Tachographenpflicht

 Schulung informiert über die aktuelle Gesetzeslage  

An Fragen aus der Praxis mangelte es den teilnehmenden Innungsbetrieben bei der Schulung nicht. Detlef Schwind vom VAZ Wittlich gab Tipps für den Arbeitsalltag mit dem digitalen Tacho. Foto: Kreishandwerkerschaft MEHR

Prüm. Zu einer Schulung rund um das Thema Tachographenpflicht und digitaler Tacho hatte die Kreishandwerkerschaft Mosel-Eifel-Hunsrück (MEHR) ihre Innungsmitglieder in die Prümer Geschäftsstelle Mitte November eingeladen. Das Thema rund um die Tachographenpflicht beschäftigt die Handwerksbetriebe seit langem. Lenk- und Ruhezeiten, wie sie aus dem Personen- und Güterfernverkehr bekannt sind, treffen unter bestimmten Voraussetzungen auch Handwerksbetriebe.

Detlef Schwind vom Verkehrs-Ausbildungs-Zentrum (VAZ) Wittlich informierte über die Verpflichtung zur Nutzung eines Tachographen. Diese besteht derzeit ab 3,5 Tonnen Zuggewicht beziehungsweise  Fahrzeuggewicht. Das trifft für viele Handwerkerfahrzeuge zu. Ausnahme besteht zum Beispiel, wenn die Fahrt im Radius von 100 Kilometern um die Firmenniederlassung erfolgt. Neben den Grundlagen zur Nutzungspflicht war die Bedienung des digitalen Tachos Inhalt der Schulung, ebenso wie Informationen zur Fahrerkarte und grundsätzliche Informationen zu den derzeitigen Führerscheinklassen.

“Eine gute Schulung, die Zeit hat sich gelohnt”, resümierte Heiner Wirfs, Obermeister der Kfz-Innung Daun-Prüm. Auch wenn letztlich diese europäische Bestimmung eine Regelung von vielen ist, die dem Handwerk mehr Bürokratie aufbührt und Kosten verursacht. Dagegen kämpft der Zentralverband des deutschen Handwerks und setzt sich seit langem für eine zielgerichtete Ausdehnung der Handwerkerausnahmen im Gewichtsbereich und der Ausdehnung des Radius ein. Die Schulung war für die teilnehmenden Innungsbetriebe kostenfrei.

 

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