Mangel bei Antibiotika-Säften für Kinder

Berlin (dpa) – Wegen eines Versorgungsmangels bei antibiotikahaltigen Säften für Kinder sind dafür vorerst flexiblere Vorgaben möglich. Mit der Bekanntmachung des Mangels im Bundesanzeiger am vergangenen Dienstag werde es Landesbehörden ermöglicht, flexibler auf Lieferengpässe zu reagieren, teilte das Bundesgesundheitsministerium am Donnerstag in Berlin mit. Dieser Mechanismus habe in Kraft gesetzt werden können, weil beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Art Frühwarnsystem eingerichtet sei.

Die Feststellung eines Versorgungsmangels durch das Ministerium ist Voraussetzung dafür, dass Landesbehörden im Einzelfall und befristetet von Vorgaben des Arzneimittelgesetzes abweichen dürfen, wie es in einer generellen Erläuterung des Bundesinstituts heißt. Zum Beispiel dürften Behörden Chargen von Arzneimitteln freigeben, auch wenn sie nicht die letztgenehmigte Version der Packungsbeilage haben. Der Deutsche Apothekerverband sprach von einem überfälligen Schritt und forderte von den Behörden möglichst wenig Bürokratie.

Oft keine Alternative verfügbar

In der Bekanntmachung des Bundesgesundheitsministeriums vom 25. April heißt es, bei den antibiotikahaltigen Säften handele es sich um Arzneimittel, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen eingesetzt würden. Für diese Arzneimittel stehe oftmals keine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie zur Verfügung. Das Ministerium will bekannt machen, wenn der Versorgungsmangel nicht mehr vorliegt.

Das Frühwarnsystem soll mit einem Gesetzentwurf ausgebaut werden, den das Kabinett Anfang April auf den Weg gebracht hat, erläuterte das Ministerium. Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) hatte dazu deutlich gemacht, dass damit Reaktionsmechanismen verbessert werden sollen. Lieferengpässe wie im jüngsten Winter sollten so vermieden werden.

«Antibiotika sind lebenswichtige Arzneimittel, aber die Liefersituation ist derzeit katastrophal», kritisierte der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Hans-Peter Hubmann. Trotz großen Aufwands werde es für die Apotheken immer schwieriger, ihre Patientinnen und Patienten in akuten Situationen zu versorgen. «Bei behandelbaren Krankheiten wie Scharlach muss teilweise auf Reserve-Antibiotika zurückgegriffen werden, die eigentlich nur in bestimmten Ausnahmefällen eingesetzt werden sollten, wenn Resistenzen gegen Standard-Antibiotika auftreten.»

Das Feststellen des Versorgungsengpasses für Antibiotika-Säfte für Kinder sei längst überfällig, sagte Hubmann. «Die Länderbehörden müssen nun schnell und entschlossen handeln – und ihren gesetzlichen Ermessensspielraum nutzen.» Es komme darauf an, zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu vermeiden, wenn man auf Ersatzpräparate ausweichen könne – etwa durch Einzelimporte aus anderen Ländern.

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