Der Widerstand um Abfalldeponie in Strohn wächst

Strohn. Etwas zum Himmel stinken, das man über seine Nase riechen kann, tut in Strohn nichts. Dennoch schlagen die Wogen wegen einer geplanten Abfallgut-aufstockung einer vorhandenen Deponie inzwischen weit über die Gemeindegrenzen von Strohn hinaus. Die Schilder „Keine Deponie“ sieht man in Strohn und Umgebung unübersehbar häufig. Fakt ist, in Strohn will der Betreiber im dortigen Lavasandtagebau eine sogenannte Deponie DK 1 errichten. Gegen dieses Vorhaben richtet sich spürbar immer mehr der Bürgerwiderstand: „Keine Deponie DK1 oder höher in Strohn“. Die Gegner haben sich in einer Bürgerinitiative (BI) organisiert und beschweren sich bei der Ortsgemeinde Strohn, der Kreisverwaltung Vulkaneifelkreis in Daun und der SGD Nord als Genehmigungsbehörde. Formaljuristisch scheint die Errichtung keine Fallstricke zu beineinhalten. Landrat Heinz-Peter Thiel sieht für den Landkreis bei diesem Vorhaben jedenfalls kein Hindernis. Deponie-Gegner sprechen scherzhaft von einer Realsatire. Und so begründet die Strohner BI ihre Beschwerde beim Bürgerbeauftragten von Rheinland-Pfalz: Die Deponie liegt in unzumutbarer Nähe zur Wohnbebauung Strohn und Trautzberg. Im beantragten 40-km-Radius fallen ein Großteil der beantragten Abfallstoffe nicht oder nur in geringen Mengen an. Die geplante Deponie liegt zum Teil im Naturschutzgebiet, welches dafür im Schutzpunkt 6 aufgehoben werden soll; laut Gutachten sind in der Grube mehrere Tierarten der „Roten Liste“ heimisch; die geologische Gesamtformation ist einzigartig (Prof. Büschel, Uni Jena); Deponien in Mertesdorf und Ochtendung (Eiterköpfe) sind geeignet für die Aufnahme der Abfälle.

Die Infoveranstaltung hat gezeigt, dass die Bürger von Strohn und der Umgebung keine Deponie wollen. Während alle auch geringen Änderungen der Raumordnung veröffentlicht werden, wurde hier nur ein vereinfachtes Verfahren angewandt. Inzwischen waren interessierte Strohner Bürger vom Nachbarkreis nach Sehlem eingeladen worden, um sich vor Ort ein Bild machen zu können von einer DK2-Deponie. Seitens des Betreibers der Deponie – der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, wurden die Strohner Bürger sehr umfangreich und offen über diese Deponie informiert. Was Sehlem von Strohn unterscheidet, ist die lokale Situation. In Strohn gibt es einige wichtige  Trinkwasserbrunnen, ein flächenmäßig bedeutendes Naturschutzgebiet und mit dem Strohner Wartgesberg ein echtes Naturdenkmal. All diese harten Fakten scheinen die Genehmigungsbehörden, trotz massivstem Widerstand aus der Bevölkerung,  nicht zu beeindrucken.

Protest gegen Deponie aus der VG Ulmen

Gegenwind kommt auch aus der direkten Nachbarschaft. In der Verbandsgemeinde Ulmen hat man Angst um das Trinkwasser, das man aus Brunnen der Gemarkung Strohn bezieht. Der Verbandsgemeinderat hat sich mit einer Resolution gegen eine geplante Deponie in Strohn gewehrt.  Aber ist das Trinkwasser tatsächlich in Gefahr? Mit dieser Problemstellung haben sich die Genehmigungsbehörden sicherloch nicht erst seit gestern befasst. Normalerweise sind Regionen mit Brunnen als Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Dort darf so gut wie nichts in der Landschaft verändert werden. Doch könnte der Lava-Grubenbetreiber Scherer mitten im Naturschutzgebiet am Wartgesberg in seiner Lavagrube Rost, Kesselasche und sogar Asbest einlagern, nach Stand der Dinge. Dass die Gemeinde Strohn die Zustimmung zur Deponie gegeben hat, besorgt nun die Nachbarn. Inzwischen fordert sogar das Kreiswasserwerk Cochem-Zell Sicherheiten und eine Haftung für den Grubenbetreiber, falls ein Schadensfall eintreten sollte.

Die Fronten zwischen den Deponiegegnern und Befürworter sind seit Monaten verhärtet. Anwälte wurden eingeschaltet. Nicht nur der Ortsbürgermeister von Strohn beklagt den wüsten Umgangston. Diffamierungen und persönliche Anfeindungen über die einschlägigen, sogenannten „sozialen“ Netzwerke sind sicherlich nicht der richtige Weg, um in dieser Angelegenheit eine vernünftige Lösung zu finden.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen