Der gesetzliche Mindestlohn in der Praxis

Trier. Über die Anforderungen, die das neue Mindestlohngesetz an die Unternehmen stellt, informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier am Mittwoch, dem 28. Januar 2015, ab 16:00 Uhr im IHK-Tagungszentrum. Im Fokus stehen dabei vor allem der Handel, das Verkehrs- sowie das Gaststätten- und Hotelgewerbe. Sabine Plate-Betz, Juristin und Geschäftsführerin der Vereinigung Trierer Unternehmer, spricht über Vorgaben, Risiken und Lösungsansätze für die Praxis. Im Einzelnen geht es unter anderem um Melde-, Dokumenten- und Aufzeichnungspflichten sowie die Nachunternehmerhaftung.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein bundesweiter und branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Stunde. Nach Auskunft der IHK ist bereits heute abzusehen, dass die finanziellen Auswirkungen beträchtlich sein werden – insbesondere in den Branchen, die viele Servicekräfte und Aushilfen beschäftigen. Anmeldung zur Veranstaltung: IHK Trier, Franziska Schanz, Telefon (06 51) 97 77-4 03, E-Mail: schanz@trier.ihk.de. Die Teilnahme ist für IHK-Mitglieder kostenlos.

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