Genesenennachweise werden nur noch auf Antrag durch das Gesundheitsamt Cochem-Zell ausgestellt

Aufgrund hohen Fallzahlen werden ab sofort die Genesenennachweise nur noch auf Antrag durch das Gesundheitsamt Cochem-Zell ausgestellt.

Ein Antrag kann gestellt werden auf der Homepage https://www.cochem-zell.de/positiv oder unter folgendem Link https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.CZ.KV&mode=cc&cc_key=Genesenennachweis.:

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der derzeit geltenden Regelungen ein Genesenennachweis für ungeimpfte Personen nur für 90 Tage ausgestellt werden kann.

Des Weiteren erhalten Sie auch einen digitalen Genesenennachweis (Zertifikat mit QR-Code) zum Einscannen in eine App kostenfrei unter Vorlage Ihres positiven PCR-Befunds oder einer ärztlichen Bescheinigung bei Ärzten oder Apotheken, die über die entsprechende Software verfügen.
Teilnehmende Apotheken finden Sie unter https://www.mein-apothekenmanager.de/.

Ihr Laborbefund wird Ihnen auf Anforderung vom durchführenden Arzt oder Labor zugesendet. Eine ärztliche Bescheinigung, die die Durchführung einer PCR, das Testdatum und das positive Testergebnis bescheinigt, wird ebenfalls anerkannt. Ein Nachweis über eine Antigen- Schnelltestung oder eine Antikörpertestung kann für die Ausstellung eines Genesenenzertifikats bisher nicht anerkannt werden.

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