Unterricht bei kritischen Wetterlagen

Das Wittlicher Peter Wust Gymnasium informiert seine SchülerInnen aktuell über die
Homepage der Schule. Unten stehenden Text fand man dort am Montag, 20. Dezember 2010.

Wie mit den anderen weiterführenden Schulen in Wittlich für die Zukunft abgesprochen, findet auch bei  besonderen Wetterlagen am PWG grundsätzlich Unterricht statt. Solche Wetterlagen waren in der Vergangenheit Schneeeinbruch oder Sturm, also Wetterlagen, welche den ordnungsgemäßen Schülertransport beeinträchtigen könnten.

Wir vertreten den Standpunkt: So viel Normalität wie irgend möglich. Das bedeutet, dass auch mit sehr wenigen Schülern in einer Klasse Unterricht stattfindet, wenn irgend möglich planmäßig, denn die Lehrkräfte sind i.d.R. alle in der Schule präsent. Da es mir in einer solchen Situation nicht möglich ist, jeden Einzelfall mit seinen regionalen Besonderheiten und Zwängen abzuwägen bzw. vorauszuplanen, liegt die Entscheidung, das Kind zur Schule zu schicken oder nicht, letztlich in der Verantwortung der Eltern. In einem solchen Fall entsteht Ihrem Kind durch das Fehlen kein Nachteil. Für die anwesenden Kinder bietet sich allerdings die Chance der Übung bzw. Festigung durch Unterricht in kleineren Gruppen.

Im Übrigen setzen wir in diesen schwierigen Situationen alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ein, gültige aktuelle Informationen zu erhalten, um ggf. auch über ein vorzeitiges Unterrichtsende befinden zu können. Zusammenfassend: Wenn nichts anderes veröffentlicht wird, findet unabhängig von der Gruppengröße Unterricht statt.
gez.  M. Forster, OStD

Im Cusanus Gymnasium Wittlich las man am selben Tag folgendes:
Mit anderen Schulen haben wir verabredet, dass auch bei besonderen Wetterlagen der Unterricht grundsätzlich stattfinden soll.Sie als Eltern entscheiden dann, ob Ihr Kind trotz der Wetterverhältnisse die Schule besucht. Falls dies nicht möglich sein sollte, entsteht Ihrem Kind daraus kein Nachteil. Alle anwesenden Kinder werden angemessen betreut, die Ganztagskinder gegebenenfalls bis 16.05 Uhr.

Die Konrad Adenauer Realschule Traben-Trarbach vermeldete folgendes: Wetterbedingter Ausfall.  Der Unterricht endet heute, 20.12.2010, aufgrund der Wetterlage um 11.15 Uhr. Auch morgen, 21.12.2010, bleibt es den Eltern überlassen, ob sie ihre Kinder witterungsbedingt zu Hause belassen. Für die Nacht und die frühen Morgenstunden ist wieder mit Schnee – und Eisglätte zu rechnen.

Trotzdem ist geplant, dass am Dienstag die Englischarbeit der Klasse 10 a geschrieben wird. Die Deutscharbeit in der Klasse 10 a wird am Mittwoch, 12.01.2011, die schriftliche Überprüfung der 9 b im Fach Chemie wird am Freitag, 14.01.2011, geschrieben.

Die BBS Wittlich fordert zur Abstimmung mit den Ausbildern auf:
Liebe Schüler, liebe Eltern, liebe Ausbilder, aufgrund der Wetterlage fiel heute, 16.12.2010 der Unterricht an unserer Schule aus. Leider ist eine vollständige Prognose der Wetterlage für die nächsten Tage nicht möglich. Aus diesem Grund gilt für unsere Schule folgende Regelung:

–   Der Unterricht findet grundsätzlich statt

–  Sollten Sie aufgrund der Wetterlage in den nächsten Tagen die Fahrt zur Schule nicht antreten können, entstehen für Sie, Ihr Kind oder Ihren Auszubildenden keine Nachteile. Sind Sie Auszubildender, melden Sie sich bitte bei Ihrem Ausbilder und stimmen mit ihm die weiteren Schritte ab.

–  Alle Lehrer, die an diesen Tagen Unterricht haben, sind anwesend und betreuen die Schüler, die einen freien Schulweg haben.

–  Ist die überwiegende Anzahl von Schülern einer Klasse anwesend, findet regulärer Unterricht statt.

Und die Kurfürst-Balduin-Realschule in Wittlich managt es so:
1.  Der Unterricht findet grundsätzlich bei allen kritischen Wetterlagen statt.

2.  Die Eltern der Fahrschüler und Fahrschülerinnen entscheiden in folgenden Fällen, ob ihr Kind die Schule besucht:
     Der Bus fällt aus.
     Die Wartezeit beträgt mehr als eine halbe Stunde.

3.  Alle anderen Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Schule zu besuchen.  Es ist nicht erforderlich, dass die Eltern die Schule telefonisch informieren, wenn das Kind die Schule nicht besucht.

Es genügt eine schriftliche Entschuldigung am folgenden Tag.  Wenn die Schülerinnen und Schüler die Schule nicht besuchen können, haben sie dadurch keine Nachteile.

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