Umstrukturierungsmaßnahmen nach der EU-Weinmarktordnung

Ab Montag, dem  2. Januar 2012 können Anträge zur Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahre 2012 gestellt werden. Es muss entweder die Rebsorte und/oder die Unterlage gewechselt werden. Die Förderung einer Pflanzung der gleichen Rebsorte und der gleichen Unterlagsorte wie in der Altanlage ist nicht möglich. Das Antragsverfahren endet am Dienstag, dem 31. Januar 2012. Für Maßnahmen im Rahmen von klassischen Flurbereinigungsverfahren können Anträge auch noch bis zum 30. April 2012 gestellt werden.
Die Mindestfläche je Bewirtschaftungseinheit beträgt in Flachlagen 10 ar, in Steil- und Steilstlagen sogar nur 5 ar. Während in Flachlagen eine Mindestzeilenbreite von 2,00 Meter und in Steillagen eine Mindestzeilenbreite von 1,80 Meter eingehalten werden muss, ist in Steilstlagen keine Mindestzeilenbreite vorgeschrieben. Es ist immer eine Totalrodung der Weinbergsfläche notwendig. Es können alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten gepflanzt werden. Antragsteller mit Betriebssitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich müssen die Anträge bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, stellen. Winzer, die der Kreisverwaltung bereits ihr Interesse an der Teilnahme am Förderprogramm mitgeteilt haben, erhalten die Antragsunterlagen bis zum 30. Dezember mit der  Post zugesandt.

Wer bis zu diesem Termin noch keine Antragsunterlagen erhalten hat wird gebeten, diese bei der Kreisverwaltung anzufordern. In diesem Fall oder bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, 54516 Wittlich, Edmund Hohns, Tel.: 06571/14-2417, Fax: 06571/14-42417, E-Mail: Edmund.Hohns@Bernkastel-Wittlich.de oder Rainer Zierold, Tel.: 06571/14-2421,  Fax: 06571/14-42421, E-Mail: Rainer.Zierold@Bernkastel-Wittlich.de.

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