Tierseuchenkasse unterstützt Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) / Mucosal Disease (MD)

Bernkastel-Wittlich. Seit dem 1. Januar 2011 müssen alle neugeborenen Kälber vor Erreichen des sechsten Lebensmonats auf BVD-Virus untersucht werden. Dies geschieht am einfachsten unter Verwendung der Ohrstanz-Ohrmarken. Die Ohrstanzmarken können, wie bisher, beim Landeskontrollverband (LKV), Riegelgrube 15-17, 55543 Bad Kreuznach bestellt werden.

Die Tierseuchenkasse gewährt bei strikter Beachtung ihrer Vorgaben eine finanzielle Beihilfe. Nur wenn alle neugeborenen Kälber eines Bestandes innerhalb der ersten Lebenswoche gekennzeichnet und in der HI-Tier Rinderdatenbank registriert sind und mittels Ohrstanzuntersuchung auf BVD-Virus untersucht werden, zahlt die Tierseuchenkasse die Kosten für die Probeneinsendung und die Untersuchung der BVD-Ohrstanzproben.

Werden nicht alle neugeborenen Kälber untersucht, bekommt der Tierhalter die Gesamtkosten von derzeit 4,30 Euro bei Einsendung einer einzelnen Probe für Versand und Untersuchung in Rechnung gestellt. Im Fall eines positiven Untersuchungsergebnisses zahlt die Tierseuchenkasse zudem eine Ausmerzungsbeihilfe von 50 Euro pro Tier, sowie bis zu 30 Euro für die nachgewiesenen Tötungskosten durch den Tierarzt, wenn das Tier innerhalb von 14 Tagen nach der ersten BVD-Befunderhebung getötet wird. Anträge sind über die Kreisverwaltung zu stellen.

BVD-Blutprobenuntersuchungen werden nicht mehr durch die Tierseuchenkasse unterstützt. Die Kosten für die Probenentnahmen, den Versand und die Untersuchung der Proben sind vom Tierhalter zu tragen. Die Untersuchung des Kalbes mittels Ohrstanze bringt nicht nur ein Ergebnis und damit einen BVD-Status für das Kalb, sondern immer auch für die Mutter. Ist das Kalb BVDV unverdächtig, wird automatisch auch der Mutter der Status BVD-unverdächtig zugeordnet. Dieser Status gilt lebenslang. Voraussetzung hierfür ist eine eindeutige Zuordnung des Kalbes zum Muttertier.

BVD-Untersuchungsergebnisse werden vom Landesuntersuchungsamt direkt in die HI-Tier Rinderdatenbank eingetragen. Auf deren Grundlage wird ein BVD-Status für das Einzeltier ermittelt. Liegt ein negatives BVD-Untersuchungsergebnis innerhalb der ersten zehn Lebenstage des Kalbes vor, so druckt der LKV „BVDV-unverdächtig“ auf das Stammdatenblatt des Kalbes. Alternativ kann ein Ausdruck aus der Rinderdatenbank (HI-Tier) als Bescheinigung beim Verbringen des Tieres genutzt werden. Ab dem 1. Januar 2011 dürfen ausschließlich BVD-unverdächtige Tiere in andere Bestände verbracht werden (Ausnahmen: Schlacht- und Exporttiere).

Nähere Informationen sind auf den Internetseiten des Landesuntersuchungsamtes www.lua.rlp.de und beim Fachbereich Veterinärdienst der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich (Tel. 06571 – 14 2353) erhältlich.

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