Stärkung der Jugendarbeit – Erhöhung des Tagessatzes für Maßnahmen der sozialen Bildung

Landkreis Bernkastel-Wittlich. Ferienfreizeiten, Ferienangebote vor Ort und Zeltlager, die Vielzahl der Angebote für die Kinder und Jugendlichen ist vielfältig. Viele dieser Angebote fallen in den Bereich der sozialen Bildung. Diese dient der Persönlichkeitsbildung und der Förderung des Sozialverhaltens junger Menschen. Jugendliche sollen darin gestärkt werden, ihre Interessen und Meinungen öffentlich zu äußern und sich mit denen anderer auseinander zu setzen. Soziale Bildung umfasst ebenso die Achtsamkeit gegenüber der eigenen Gesundheit und der körperlichen Integrität anderer, bewusstes und gesundes Essen, Bewegung, Entspannung sowie insgesamt die Förderung gesunder Lebensweisen und soziales Engagement.

Die Durchführung von Maßnahmen der sozialen Bildung wird finanziell vom Landkreis und vom Land gefördert. Zum 1. Juni 2019 hat das Land den Tagessatz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit für Maßnahmen der sozialen Bildung um 0,50 Euro je Teilnehmer erhöht. Der gemeinsam von Land und Landkreis bereitgestellte Tagessatz beträgt nun 4,70 Euro je Tag und Teilnehmer.

Anträge an das Land können Träger der Jugendarbeit, wie Verbände, Vereine, Kirchengemeinden und andere Institutionen im Landkreis Bernkastel-Wittlich direkt über die Landes-/Bezirksleitung oder das Jugendamt Bernkastel-Wittlich an das Landesjugendamt in Mainz stellen. Antragsvordrucke sind auf der Internetseite des Landesjugendamtes www.lsjv.rlp.de erhältlich. Mitgliedsverbände des Landesjugendrings können sich für weitere Informationen an den Landesjugendring wenden. Ansprechpartnerin für die Förderung durch den Landkreis ist Gudrun Weber, Tel.: 06571 14-2265, erreichbar Dienstag, Mittwoch und Freitag vormittags, E-Mail: Gudrun. Weber@Bernkastel-Wittlich.de.

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