Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 90-jährigen Wittlicher

Wittlich. Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen einen 90-jährigen Mann aus Wittlich erhoben, der im Verdacht steht, am 04.11.2016 in Wittlich nach einem Streit auf seine 81-jährige Lebensgefährtin geschossen zu haben. Nach dem Ergebnis der von der Kriminalinspektion Wittlich durchgeführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf für wahrscheinlich: In den späten Abendstunden des 04.11.2016 gerieten der Angeschuldigte und seine Lebensgefährtin, die seit mehreren Jahrzehnten zusammenlebten und gemeinsam ein Haus in Wittlich bewohnten, im häuslichen Anwesen in Streit. Nach einer verbalen Auseinandersetzung würgte der Angeschuldigte die Geschädigte zunächst am Hals, richtete sodann eine Schusswaffe auf sie und drohte, sie umzubringen. Es gelang der Geschädigten jedoch, aus dem Haus auf die Straße zu entkommen.

Der Angeschuldigte verfolgte sie und gab mit einer kleinkalibrigen Pistole mindestens zwei Schüsse in Richtung der Geschädigten ab, die diese jedoch verfehlten. In der Dunkelheit gelang es ihr, sich in Sicherheit zu bringen. Der Angeschuldigte, der die Geschädigte bei einem in der Nähe wohnenden Bekannten vermutete, begab sich anschließend zum Haus des Bekannten. Dort bedrohte er diesen mit der mitgeführten Pistole und forderte ihn auf, seine Lebensgefährtin aus dem Haus zu lassen. Als er realisierte, dass diese nicht anwesend war, begab er sich wieder nach Hause. Zuvor versteckte er die Schusswaffe in einem Gebüsch, wo sie später von den herbeigerufenen Einsatzkräften der Polizei gefunden wurde. Bei der anschließenden Durchsuchung des Hauses des Angeschuldigten fand die Polizei drei weitere Schusswaffen und Munition, die der Angeschuldigte unerlaubt in Besitz hatte. Dem Angeschuldigten werden darüber hinaus zwei weitere, bereits früher begangene Übergriffe gegen seine Lebensgefährtin zur Last gelegt. Aufgrund dieser Sachverhalte besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gegen den Angeschuldigten der hinreichende Tatverdacht des versuchten Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung, der versuchten Nötigung und des unerlaubten Besitzes sowie des unerlaubten Führens von Schusswaffen.

Die Staatsanwaltschaft geht nach den bisherigen Erkenntnissen davon aus, dass der 90-Jährige zur Tatzeit infolge einer Demenzerkrankung an einer psychischen Störung litt und daher nur vermindert schuldfähig war. Der Angeschuldigte ist seit seiner Festnahme aufgrund eines Unterbringungsbeschlusses des Amtsgerichts Trier einstweilig in einer geschlossenen psychiatrischen forensischen Einrichtung untergebracht.

Die Anklage ist vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben worden. Diese hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.

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