Schuld als „geringfügig“ bewertet

Platten / Wittlich. Das Verfahren vor dem Wittlicher Amtsgericht wegen fahrlässiger Gewässerverunreinigung am Plattener Bieberbach ist eingestellt. Begründung der Richterin: Die Schuld der drei Angeklagten wurde nur als geringfügig eingeschätzt.

Vor Gericht standen der Betreiber der Plattener Biogas-Anlage und der Geschäftsführer sowie der Betriebsleiter der Firma, die die Anlage gebaut hatte. Im März 2009 hatten Anlieger gemeldet, dass der Bieberbach stinkt. Daraufhin wurden der Bach selbst und die benachbarte Wiese, über die das Wasser ebenfalls geflossen war, beprobt. Dabei kam heraus, dass das Wasser mit Abwässern aus der Biogasanlage verschmutzt worden war. Da die Schuld aller drei Angeklagten jedoch als gering eingestuft wurde, kam der Betreiber ohne Auflage davon, der der technische Leiter gegen eine Auflage von 1.000 Euro und der Geschäftsführer der Baufirma gegen eine Auflage von 3.000 Euro. Seine Schuld war zwar ebenfalls gering, aber in Relation zu der der anderen beiden Männer doch ein wenig größer, weil die Firma eine Kontrollpflicht gehabt hätte.

Der war sie nicht nachgekommen, als ein Elektriker in einem Schacht ein Loch gebohrt hatte, durch das das Abwasser später möglicherweise ausgetreten war. Sobald die Summen bezahlt sind, sind die Verfahren endgültig abgeschlossen.
 

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